Magazin
Bericht von der ECN CrowdCon 2018

European Crowdfunding: Zukunft oder Hirngespinst?

ECN Crowd Con 2018
Auf der „7. ECN Crowdfunding Convention“ des European Crowdfunding Network´s (ECN) diskutieren über 100 Teilnehmer aus verschiedenen europäischen Ländern über die Zukunft des Crowdfunding’s in der EU. Im Gastbeitrag berichtet Sebastian Helmrich wie sich die regulatorische Zukunft von Crowdfunding-Anbietern in der EU entwickeln könnte.
Von Sebastian Helmrich am 01. November 2018

Bereits zum 7. Mal fand die ECN CrowdCon, ein Event des European Crowdfunding Networks in Brüssel statt. Der Fokus der ECN-Konferenz liegt auf dem Kommissionsvorschlag einer EU-Crowdfunding-Verordnung. Ganz nach dem Banner-Motto „Building a Pan-European Crowdfunding Ecosystem: Defining the Future of European Crowdfunding Service Providers” diskutieren die Teilnehmer den Vorschlag einer Crowdfunding-Verordnung, deren Schwachstellen und Stellschrauben sowie mögliche Anpassungen. Neben Vertretern der Europäischen Kommission, der BaFin sowie des Europäischen Parlaments sind viele hochrangige Crowdfunding-Spezialisten anwesend.

Was inspiriert: Das Programm der CrowdCon war insgesamt sehr vielfältig, der Takt der Diskussionen schnell und anregend. Dementsprechend hoch war die Qualität der Vorträge und Fragen, langwierige Ausschweifungen bleiben dem Publikum erspart. Die Vielfältigkeit der Vortragsmethoden rund um den Verordnungsentwurf machen die Veranstaltung spannend und abwechslungsreich. Damit schafft die ECN ihre 21 Programmpunkte der Agenda in nicht einmal 10 Stunden – und für den einen oder anderen Gesprächsaustausch beim Kaffee reicht die Zeit ebenfalls.

Diskussionsgrundlage: die EU-Crowdfunding-Verordnung

Wahrscheinlich kein Ort hätte sich besser geeignet für die CrowdCon, als der Sitz der wichtigsten Europäischen Institutionen. Während der Europäische Rat im Plenarsaal unweit des Hotels über die Themen Sicherheit und Migration tagt, widmet sich diese Konferenz der neuen EU-Crowdfunding-Verordnung. Anlass ist der von der Europäischen Kommission nun endlich erfolgte Vorschlag über die Verordnung „Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen für Unternehmen“. Mit diesem Vorschlag sollen sowohl die Bereiche des kreditbasierten Crowdfundings als auch investmentbasiertes Crowdfunding abgedeckt werden. Transparenz, Kundenschutz und Plattformbetrieb sind das Ziel.

Der vollständige Vorschlag für eine Verordnung über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen (Download / Stand des Dokuments 08.10.2018)

Auftakt der Debatte

Oliver Gajda ECN CrowdCon 2018
Oliver Gajda

Gründungsmitglied und Executive Director des ECN´s, Oliver Gajda begrüßt die Teilnehmer und übernimmt die Moderation für die Convention. Anschließend übernimmt Jeff Lynn, Executive Chairman und Co-Founder von Seedrs und steigt mit den Teilnehmern sofort in die Debatte um die neue Crowdfunding-Verordnung ein. Er kritisierte u.a. die Grenze von nur einer Millionen Euro als eine wesentliche Schwachstelle und eröffnet hierzu den Diskurs. In diesem Zusammenhang tauchte auch zum ersten Mal der Begriff des European-Crowdfunding auf.

Die EU hat den Anschluss verpasst

Mittelpunkt einiger Diskussionen stellt die stark zersplitterte gegenwärtige Rechtslage in den Mitgliedsstaaten dar. Somit sind grenzübergreifende Aktivitäten der Crowdfunding-Plattformen nur bedingt möglich. Um in einem anderen Land ein Projekt anbieten zu können, müssen die spezifischen Länderanforderungen eingehalten werden. Möchte beispielsweise eine österreichische Plattform eines ihrer Projekte im Nachbarland Deutschland platzieren, so muss das Angebot den Vorgaben beider Länder entsprechen. Folglich muss zum Beispiel das Informationsdatenblatt für den österreichischen Kunden sowie ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (kurz VIB) für die deutschen Anleger zur Verfügung gestellt werden. Dieser zusätzliche bürokratische Aufwand erschwert die grenzübergreifenden Aktivitäten erheblich, schafft Rechtsunsicherheit und hemmt Wachstum. Genau hier will die Kommission mit ihrem Vorschlag einer EU-Crowdfunding-Verordnung ansetzen und eine Harmonisierung des Europäischen Marktes erreichen.

Matthias Klaes, Professor für Political Economy an der University of Buckingham beleuchtet in seiner Keynote den Markt sowie dessen Barrieren. Auffallend ist die häufige Verwendung des Begriffes „scale“, welcher für Wachstum steht.

Noch erschreckender ist der Ländervergleich des Marktwachstums von Crowdfunding, in welchem die EU nur vergleichsweise schleichend zu wachsen scheint. Probleme der Digitalisierung, wie der Datenschutz oder fehlendes Vertrauen und Transaktionskosten sind laut Matthias Klaes die ursächlichen Marktbarrieren, die ein länderübergreifendes Crowdfunding im EU-Binnenmarkt erschweren. Sollte sich in diesen Themen nichts ändern, wird die Kluft zu anderen Ländern immer größer werden.

Prof. Klaes beendet seinen Vortrag mit den Worten „EU-Crowdfunding has fallen behind. Scale is the key“, was so viel heißt wie „EU-Crowdfunding hat den Anschluss verloren. Wachstum ist der Schlüssel“ und betont noch einmal die Notwendigkeit des Wachstums des europäischen Crowdfunding-Marktes, um im internationalen Vergleich mithalten zu können.

1 Mio. Euro Grenze – Jux oder angemessen?

Panel ECN CrowdCon
Panel zur Regulierung

Das wohl am heißesten diskutierten Thema der CrowdCon 2018 ist die im Verordnungsentwurf vorgesehene Grenze von 1 Mio. Euro. Das ist der Betrag, der von einem Emittenten über EU-Crowdfunding in 12 Monaten maximal eingesammelt werden darf. Zum Vergleich: Der deutsche Gesetzgeber befreit Schwarmfinanzierungs-Projekte von der Prospektpflicht des Gesetzes über Vermögensanlagen bis zu einer Schwelle von 2,5 Mio. Euro.

Bereits Jeff Lynn hat in seiner Auftaktrede, die eben genannte Grenze kritisiert. Seiner Ansicht nach ist der Regulierungsentwurf zu begrüßen, die Begrenzung bei einer Millionen Euro ist jedoch zu niedrig. Hierdurch ist es in Zukunft nur erschwert möglich, neue Wege der Kapitalbeschaffung für Firmengründer bereitzustellen. Diese Thematik begleitete die gesamte Veranstaltung und wird anschließend in einem eigenen Panel diskutiert. Auf der Bühne sitzen Tero Weckroth (Invesdor), Daniel Rajkumar (rebuildingsociety.com), Jörg Diehl (asecuvest), Kimmo Lonmarket (Privanet) und Erlend Selmer (Crowdworks). Ausgiebig und ersichtlich im Konsens wird über die Grenze von einer Millionen Euro diskutiert.

Dabei werden vor allem folgende Facetten der Limitierung von Angeboten mehrfach bemängelt:

  • Immer mehr Crowdfunding-Angebote übersteigen eine Millionen Euro.
  • Die Nachfrage von KMU nach höheren Summen innerhalb der EU wird immer größer.
  • Auch auf Investorenseite wächst die Nachfrage der Investoren nach größeren Projekten.

Weitere Informationen im „Position Paper of the European Crowdfunding Network“ (Download)

Weiter ging es mit einem „Insight“ von Khan Dang Ngo (Exporo) mit dem Titel „Crowdfunding for Real Estate“. Als Jurist führt er das Publikum mit rechtswissenschaftlichem Fokus in die Immobilien-Crowdinvesting Geschäfte der Exporo ein. Seiner Ansicht nach, ist die EU-Crowdfunding-Verordnung in der jetzigen Fassung für Immobilien-Crowdinvesting-Plattformen irrelevant. Ein typischen Immobilienprojekt liegt meist über der Grenze einer Million Euro. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach neuen Projekten und der Wunsch der Plattformen, neue Märkte zu erschließen.

European-Crowdfunding – Geht das?

Der Entwurf einer neuen EU-Crowdfunding-Verordnung scheint durchaus vielversprechend zu sein. European-Crowdfunding könnte also schon bald Realität werden. Nun, ganz so einfach ist es dann doch nicht. Damit cross-boarder Crowdfunding möglich wird und sich der Markt weiter entfalten kann, sind noch einige Anpassungen und Diskussionen notwendig. Kritisiert wird nicht nur die Grenze von einer Million, sondern auch eine fehlende Unterscheidung in Equity-Crodfunding und Loan-bassed-Crowdfunding sowie einige weitere Unstimmigkeiten. Ein durchaus vielversprechendes Ziel hat sich Ashley Fox (Member of the European Parliament) gesetzt. Seiner Ansicht nach behaupten Regulatoren immer, technikneutral zu sein. Doch technikneutral wäre eine Crowdfunding-Verordnung doch erst, wenn auch Crowdinvesting-Projekte in Form von ICO´s über die Blockchain Technologie erfasst wären. Sein Ziel ist es daher, ICO´s in den Verordnungsentwurf aufzunehmen und damit einen einheitlichen Rechtsrahmen in der EU zu schaffen.

Die CrowdCon 2018 kann durchaus als Erfolg bezeichnet werden. Sie war gut organisiert mit großartigen Gästen und Speakern. Die Vorträge waren qualitativ hochwertig, aussagekräftig und anregend für weitere Diskussionen. Offene Kernpunkte der Verordnung und kontroverse Ansichten wurden konstruktiv-sachlich und gleichzeitig mit voller Hingabe zur Thematik diskutiert. Besonders erfreulich war die Offenheit der Teilnehmer und Vortragenden. Obwohl manche durchaus als Wettbewerber im Markt auftreten oder zu Verschwiegenheit verpflichten sind, wurden Fragen wie auch hitzige Anmerkungen von Teilnehmern mit gegensätzlicher Meinung aufgenommen und bestmöglich beantwortet. Am Ende der CrowdCon wurde noch ausführlich genetworked.

Ob die Veranstaltung auch ihr Ziel erreicht hat und etwas verändern konnte, wird sich spätestens nach Veröffentlichung der EU-Crowdfunding-Verordnung in seiner endgültigen Verfassung zeigen. Bis dahin bliebt zu hoffen, dass die Vertreter der Europäischen Kommission und des Rates einige der Anregungen mitgenommen haben und diese im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen. Denn nur dann, wandelt sich die Vision des „European-Crowdfunding´s vielleicht schon vor der nächsten Europawahl im Mai vom Hirngespinst in die Realität.

Die Organisation hinter der Veranstaltung

Das European Crowdfunding Network AISBL (ECN) ist ein 2011 in Brüssel gegründetes professionelles Netzwerk, das angemessene Transparenz (Selbst-) Regulierung und Governance fördert und gleichzeitig eine Stimme in der politischen Diskussion und der öffentlichen Meinungsbildung bietet. Im Fokus liegt die Innovation, Vertretung, Förderung und Schutz der europäischen Crowdfundingindustrie. Neben der CrowdCon organisiert die ECN noch eine Reihe weitere Veranstaltungen, wie den CrowdTuesday, der einmal im Monat an unterschiedlichen Orten und jedes Mal mit einem anderen Thema stattfindet. Der nächste Termin ist am 27.11.2018 in Lyon. Ein weiteres bekanntes und hochrangig besuchtes Event ist das CrowdCamp, das dieses Jahr im Juni zum dritten Mal in Bologna stattgefunden hat und im Juni 2019 in Berlin mit dem Thema „Exploring Blockchain for Alternative Finance“ stattfinden wird. Mehr Informationen dazu findet man auf der Website der ECN. https://eurocrowd.org

Zum Autor

Sebastian Helmrich

Sebastian Helmrich M.Sc. ist externer Doktorand an der Professur für Corporate Governance and Capital Markets an der Technischen Universität München (TUM). Mit seiner Forschung konzentriert er sich seit 2017 schwerpunktmäßig auf Crowdinvesting mit besonderem Fokus auf Immobilien. Zuvor hat er ebenfalls an der Technischen Universität München sein Masterstudium in Technologie- und Managementorientierten Betriebswirtschaftslehre abgeschlossen und gleichzeitig einschlägige Arbeitserfahrung im FinTech-Bereich gesammelt. Des Weiteren ist er Geschäftsführer und Co-Founder eines 2014 gegründeten Unternehmens, welches sich auf Immobilieninvestments im Gewerbesegment spezialisiert hat. Kontakt: LinkedIn
Artikel teilen

Zum Artikel

Autor
Sebastian Helmrich
Datum
01. November 2018
Themen
Europa, Regulierung
Bezahlter Beitrag Für diesen Beitrag hat crowdfunding.de keine Vergütung erhalten.
Geschäftsbeziehung Zwischen crowdfunding.de und SEEDRS besteht eine Geschäftsbeziehung.
Mehr Informationen zur Affiliate Ampel

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Infos zum Datenschutz.