FAQ

Die häufigsten Fragen zur Crowdfinanzierung
crowdfunding faq

Allgemeine Crowdfunding Frage

Die Idee hinter Crowdfunding ist einfach: Viele Menschen (Crowd) finanzieren (funding) gemeinsam eine Idee, ein Projekt oder ein unternehmerisches Vorhaben.

In der aktuellen Diskussion wird zwischen 4 Crowdfunding-Ausprägungen unterschieden. Die Modelle unterscheiden sich dadurch, was die geldgebende Crowd als Gegenleistung erhält.

Klassisches Crowdfunding (reward-based Crowdfunding)
Die Crowd erhält eine non-monetäre Gegenleistung (das Produkt, ein kleines Dankeschön o.ä.), es handelt sich um eine Form des Vorverkaufs

Spenden Crowdfunding (donation-based Crowdfunding)
Die Crowd spendet das Geld und erhält keine Gegenleistung

Crowdinvesting (equity-based Crowdfunding)
Die Crowd investiert in Form einer eigenkapitalähnlichen Beteiligung und erwartet eine Rendite für das Investment

Crowdlending (lending-based Crowdfunding)
Die Crowd gibt einen Kredit (Fremdkapital) und erwartet eine verzinste Rückzahlung

Beim Crowdfunding wendet sich der Projektinitiator direkt an die Öffentlichkeit, um sein Projekt vorzustellen und möglichst viele Interessenten für eine gemeinschaftliche Vorabfinanzierung zu gewinnen. Ob ein Projekt realisiert wird, wird also nicht durch einen Gatekeeper – wie z.B. eine Bank – sondern direkt durch die Crowd entschieden.

Schnell und flexibel,
da schlankes Finanzierungsinstrument

Kostengünstig,
weil Zwischenhändler ausgeschaltet werden

Nähe zur Crowd,
durch Dialog und Bindung

Öffentlichkeitswirksam,
durch Pressearbeit und Social-Media

Marktest für neue Ideen,
da „echte“ Marktvalidierung durch die Crowd (klassisches Crowdfunding)

Das Prinzip, bei dem eine große Menge an Menschen ein Projekt finanziert, gibt es schon lange. So wurden im 18. Jahrhundert die ersten Projekte über Subskriptionsmodelle finanziert. Der Sockel der Freiheitsstatue wurde 1885 durch New Yorker Bürger finanziert.

Anfang der 2000er Jahr hat die einsetzende Digitalisierung dann die Etablierung von Crowdfunding ermöglicht. Das Wort „Crowdfunding“ stammt von dem US-Amerikaner Michael Sullivan aus dem Jahr 2006. In Deutschland starteten in den Jahren 2010 die ersten Crowdfunding-Plattformen.

Beim Crowdfunding übernimmt kein Mittelsmann das Risiko bei einen möglichen Ausfall. Von daher stehen beide Seiten – also Projektstarter und Crowd – in besonderer Verantwortung. Transparenz und kontinuierliche Kommunikation sind die Voraussetzungen für gelingendes Crowdfunding.

Projektstarter müssen sich über das Risiko des „öffentlichen Scheiterns“ im Klaren sein. Der Crowd muss bewusst sein, dass das Risiko des Totalausfalls der zur Verfügung gestellten Gelder besteht.

Unter „Marktdaten“ hier bei crowdfunding.de finden sich laufend aktualisierte Zahlen zum deutschen und internationalen Crowdfunding-Markt.

Seit 2015 untersucht crowdfunding.de mit dem „Crowdfunding Barometer“ die Entwicklung der Bekanntheit und Akzeptanz von Crowdfunding in Deutschland.

Der wichtigste Tipp: Vertrauen Sie Ihrem gesunden Menschenverstand und misstrauen Sie übertriebenen Versprechungen!

Hinweis: Alle Anbieter und Plattformen die auf crowdfunding.de gelistet sind, arbeiten unseres Erachtens seriös. Eine abschließende Garantie für die verlinkten Angebote können wir allerdings nicht übernehmen. Sollte ein bei crowdfunding.de aufgeführter Anbieter Ihrer Meinung nach nicht seriös arbeiten, freuen wir uns über eine kurze Mitteilung. Wir werden das Angebot dann erneut prüfen und ggf. aus den Übersichten entfernen.

Fragen von Projektstartern

Die eigene Motivation – wie z.B. selbstloser Entwicklungshelfer, leidenschaftlicher Musiker, innovativer Entwickler, exit-orientierter Start-Up Unternehmer oder präzise kalkulierender Projektentwickler – sollte sich im Crowdfunding-Modell und damit in den Gegenleistungen für die Crowd wiederfinden. Diese können ideeller, materieller und finanzieller Natur sein. Auch Mischmodelle sind möglich.

Im Magazin von crowdfunding.de gibt es mehrere Artikel mit hilfreichen Tipps für eine Crowdfunding-Kampagne.

Das ist grundsätzlich möglich. Der Weg über eine Plattform hat aber den Vorteil, dass man sich um Dinge wie die Zahlungsabwicklung nicht kümmern muss. Außerdem haben die Plattformbetreiber meist viel Erfahrung und stehen bei Fragen zur Verfügung. Allerdings fallen bei der Nutzung einer Plattform meist Kosten an, die später von der Fundingsumme abgezogen werden.

Bei größeren Projekte kann es durchaus hilfreich sein einen professionellen Crowdfunding-Berater zu engagieren.

Fragen zum Thema Crowdinvesting

Beim Crowdinvesting besteht grundsätzlich das Risiko eines Totalausfalls des investierten Geld.  Investoren sollten von daher nie mehr investieren, als sie als Verlust verkraften können. Der Gesetzgeber schreibt für Crowdinvestments den folgenden Warnhinweis vor:

„Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen“

Jede natürliche oder juristische Person, die sich registriert. Natürliche Personen müssen mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein.

Die verschiedenen Plattformen haben unterschiedliche Mindestanlagen. Der geringste Betrag liegt bei 10 Euro, andere fordern 500 Euro.

Bei der einfachen Registrierung sind meist nur Name und E-Mail-Adresse anzugeben. Spätestens beim tatsächlich ersten Investment werden folgende Daten benötigt, um gesetzlichen Identifizierungspflichten nachkommen zu können:
– Vollständiger Name
– Anschrift
– Geburtsdatum

Darüber hinaus sind für die korrekte Zahlungsabwicklung sowie die Rückzahlung des eingesetzten Investitionsbetrages zuzüglich der Zinsen folgende Einzelheiten notwendig:
– Bankverbindung
– Steueridentifikationsnummer

Der Plattformbetreiber erhält eine Vergütung vom jeweiligen Unternehmen bzw. Projektentwickler. Damit werden die bei dem Plattformbetreiber anfallenden Kosten zum Beispiel für Kundenservice, Plattform, Marketingmaßnahmen und Vertrieb beglichen.

Die Plattform agiert nur als Vermittler zwischen Investor und dem Emittenten der Kapitalanlage. Da der Darlehensvertrag ausschließlich zwischen Investor und Emittent geschlossen wird, bleibt der Emittent weiterhin Ansprechpartner, da er vertraglich dem Investor gegenüber verpflichtet ist.

Es gibt verschiedene Optionen. Der Funding-Zeitraum kann verlängert werden, der Projektträger stimmt zu, weniger Darlehen anzunehmen und eine alternative Finanzierungsquelle zu nutzen oder das Funding wird letztlich nicht realisiert. Im letzteren Fall bekommen alle Anleger nach dem Ende der Fundingphase die von ihnen investierten Beiträge vollständig zurück.

Der Beginn der Verzinsung ist nicht einheitlich. Manchmal startet er schon mit Eingang des Anlagebetrages auf dem Konto der Projektgesellschaft oder des Treuhänders. In einigen Fällen beginnt die Verzinsung auch erst mit Ablauf der 14-tägigen Widerspruchsfrist. In ungünstigen Fällen beginnt die Verzinsung erst beim Erreichen des Funding-Ziels.

Die Plattformen weisen regelmäßig darauf hin, dass durch sie lediglich eine eingeschränkte Prüfung der Projekte und / oder Projektentwickler nach bestimmten formalen Kriterien stattfindet, die keine Aussagen darüber erlaubt, ob die auf der Plattform eingestellten Informationen und Angaben letztlich vollständig und zutreffend sind. Insbesondere wird durch die Plattformen nicht geprüft, ob und inwieweit ein Investment für den Investor wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Einschätzung muss der Investor unabhängig und eigenverantwortlich treffen.

Projektentwickler finanzieren ihre Projekte in der Tat am liebsten über Banken, weil hier die Zinsen am niedrigsten sind. Durch die zunehmende Regulierung der Banken (Basel II und III) fordern die Kreditinstitute von den Entwicklern allerdings immer höhere Eigenkapitalquoten, die je nach Projekt zwischen 10 Prozent und 40 Prozent liegen können. Somit wächst der Eigenkapitalbedarf des Projektentwicklers deutlich und oft entsteht eine Finanzierungslücke. Um das Eigenkapital aufzustocken, kann der Projektentwickler Mezzanine-Kapital aufnehmen. Zum Mezzanine-Kapital zählt unter anderem das qualifizierte nachrangige Darlehen, welches über Crowdinvesting-Plattformen eingeworben wird. Die Bank wertet das Mezzanine-Kapital wirtschaftlich als Eigenkapital und gewährt dem Projektentwickler den Kredit.

Das Kapital, das die Projektentwickler über Crowdinvesting-Plattformen erhalten, kann somit ein wichtiges Instrument für die Projektfinanzierung sein. Für Immobiliengesellschaften ist es oft besser, hohe Zinsen für diese Darlehen zu zahlen, als das Eigenkapital komplett selbst bereitzustellen. Denn auf diese Weise können sie liquide bleiben und parallel weitere Projekte realisieren.

Verzinsung und Laufzeit werden letztlich vom Darlehensnehmer (Emittent) festgelegt. Bei seiner Offerte wird er die aktuelle Marktsituation, die Projektsituation und die Kapitalstruktur berücksichtigen. Grundsätzlich gilt dabei, je mehr vorrangiges Fremdkapital bzw. je weniger nachrangiges Eigenkapital, desto höher werden die angebotenen Zinsen sein.

Der hohe Zinssatz kann also dadurch erklärt werden, dass er risikoabhängig ist. Im Extremfall kommt es bei einem Nachrangdarlehen zu einem Totalverlust. Es kann nämlich nicht zurückgefordert werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Insolvenzgrund herbeiführen würde.

Bei Immobilienprojekten werden vor allem Nachrangdarlehen angeboten. Vergleichsweise neu sind Bankdarlehen und Anleihen.

Der größte Vorteil im Gegensatz zu einem Nachrangdarlehen ist, dass eine Anleihe mit Sicherheiten ausgestattet werden kann. In Frage kommen hier zum Beispiel eine grundbuchliche Besicherung, eine persönliche Bürgschaft oder die Abtretung von Mieteinnahmen.

Bei einer Anleihe gibt eine Prospektpflicht. Die BaFin prüft, ob der Prospekt alle gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zudem wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist. Die BaFin überwacht jedoch weder die Seriosität des Emittenten noch kontrolliert sie das Anlageprodukt.

Die Anleihe ist darüber hinaus depotfähig, sie kann also in ein Wertpapierdepot eingebucht werden. Liegt zudem eine Börsenzulassung vor, kann die Anleihe darüber hinaus nach Vollplatzierung über die Börse ge- und verkauft werden.

Die Ausgestaltung der Besicherung kann unterschiedlich ausfallen. Gängig sind Bürgschaften, Abtretung von Miet- oder Veräußerungserlösen oder auch Grundpfandrechte. Genaue Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Unterlagen zu den einzelnen Projekten.

Die Anleger können hier von den Attributen eines klassischen Darlehens profitieren. Der größte Vorteil im Gegensatz zu einem Nachrangdarlehen ist, dass ein klassisches Darlehen problemlos mit Sicherheiten ausgestattet werden kann. In Frage kommen hier zum Beispiel eine grundbuchliche Besicherung, eine persönliche Bürgschaft oder die Abtretung von Mieteinnahmen.

Üblicherweise wird bei einer Anlagemöglichkeit in Form eines klassischen besicherten Bankdarlehens zugunsten des Darlehens, welches der Anleger erwirbt, eine zweitrangige grundbuchliche Besicherung auf das Investitionsobjekt nach der erstrangig finanzierenden Bank bestellt und eingetragen. In Verbindung mit einem notariellen Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Darlehensnehmers besteht für die Anleger der Vorteil einer solchen notariellen Urkunde darin, dass sie sich ohne Klage einen Titel verschaffen können.

Bei einem Immobilien-Crowdinvestment ist auf mehrere Aspekte zu achten, wie u.a. auf den Standort und die Entwicklungsphase der Immobilie, den Projektentwickler sowie Eigen- und Fremdkapitalanteile. Die „Checkliste Immobilien-Crowdinvesting“ von crowdfunding.de soll eine Hilfestellung geben, die Qualität von Immobilien-Projekten eigenständig einzuschätzen.

Es handelt sich um eine neuartige Form der nachhaltigen Geldanlage, die hilft, Energieverbrauch und CO2-Emissionen zu verringern. Darüber hinaus sind viele Experten der Meinung, dass die Energiewende ohne die Hilfe privater Investitionen und Maßnahmen zur Energieeffizienz nicht zu schaffen sein wird.

Im Vordergrund steht die Finanzierung von Energieeffizienz-Projekten und Erneuerbare-Energie-Projekten. Die Projektgrößen liegen meist zwischen 50.000 und 2.500.000 Euro.

Bei Energieeffizienzprojekten lassen sich zum Beispiel die jährlichen Einsparungen gut kalkulieren. Auf dieser Grundlage legt der Projektinhaber die Rendite fest.

Der hohe Zinssatz erklärt sich auch hier natürlich dadurch, dass er risikoabhängig ist. Im Extremfall kommt es bei einem Nachrangdarlehen zu einem Totalverlust. Es kann nämlich nicht zurückgefordert werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Insolvenzgrund herbeiführen würde.

Bei Energieprojekten werden üblicherweise Nachrangdarlehen angeboten.

Bei den nachrangigen Darlehen gibt es keine persönlichen Sicherheiten oder anderweitige Absicherungen für die Anleger.

Die Unternehmensbewertung dient der Berechnung der jeweiligen Investmentquote eines Anlegers und wird durch das Startup Unternehmen selbst festgelegt. Die Bewertung basiert auf den künftigen Erwartungen des Startups zur wirtschaftlichen Entwicklung und zu den Ertragsaussichten. Sie trifft daher keine Aussagen zu vorhandenen Sach- oder Substanzwerten des Unternehmens. Es handelt sich somit um eine reine Marktchancenbewertung mit hohen Ermessensspielräumen. Von der Höhe der Unternehmensbewertung lässt sich in keiner Weise auf die Rentabilität des Startups oder auf eine Investitionssicherheit schließen.

Die Anleger können einerseits an den laufenden Gewinnen des Startups beteiligt werden. Diese werden meist einmal jährlich ausgeschüttet. Da Startups jedoch in den ersten Jahren häufig keine Gewinne erzielen oder diese Gewinne zugunsten eines schnellen Unternehmenswachstums reinvestieren, werden Anleger auch an Exit-Erlösen beteiligt. Diese fallen an, wenn das Startup an einen Großinvestor verkauft oder an die Börse gebracht wird. Wird ein Startup während der Beteiligungsdauer nicht verkauft, so erfolgt bei Beendigung der Beteiligung eine Unternehmensbewertung und die Anleger werden gemäß ihrem Anteil am Unternehmen ausgezahlt. Die konkrete Ausgestaltung der Gewinnbeteiligung kann je nach Startup sehr unterschiedlich sein.

Die Anleger beteiligen sich üblicherweise in Form eines partiarischen Nachrangdarlehens. Das bedeutet, dass die Anleger neben einer laufenden Gewinnbeteiligung auch an einem etwaigen Erlös im Falle des Verkaufs des Startups beteiligt werden. Die Gewinnbeteiligung und die Beteiligung an einem Exit-Erlös werden in der Form von Zinsen ausgezahlt.

Partiarische Nachrangdarlehen sind unternehmerische Beteiligungen mit eigenkapitalähnlichen Eigenschaften. Im Falle einer Insolvenz des Startups werden die Anleger erst nach allen anderen Gläubigern aus der Insolvenzmasse bedient.

Die einzelnen Beteiligungsmöglichkeiten haben unterschiedliche Laufzeiten bzw. eine Mindestbeteiligungsdauer. Nach Ablauf der Mindestbeteiligungsdauer kann die Beteiligung vom Anleger und vom Startup gekündigt werden. Geschieht dies nicht, so läuft die Beteiligung weiter und der Anleger ist weiter am Gewinn und einem möglichen Exit-Erlös beteiligt.

Bei Crowdinvestments erzielt der Anleger in der Regel Einkünfte aus Kapitalvermögen, sofern seine Investition im Privatvermögen gehalten wird. Die Zinsen unterliegen der Abgeltungsteuer. Das Procedere ist hier unterschiedlich. Es gibt Emittenten, die die Steuern auf die Zinserträge automatisch einbehalten und an das Finanzamt abführen. Andere Emittenten zahlen die Zinsen ohne Einbehalt der Abgeltungsteuer aus. Der Anleger hat diese Zinsen dann im Rahmen seiner Steuererklärung anzugeben und zu versteuern.

Bei weiteren Fragen bitte den Steuerberater fragen.

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