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Sachverständigenrat für Verbraucherfragen

Univ.-Prof. Dr. Oehler: „Es braucht eine klare, einfache und verständliche Regulierung“

Interview Prof Oehler Sachverstaendigenrat für Verbraucherfragen
Univ.-Prof. Dr. Andreas Oehler ist Inhaber des Lehrstuhls für Finanzwirtschaft an der Universität Bamberg und Direktor der Forschungsstelle Verbraucherfinanzen und Verbraucherbildung. Als Mitglied des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen – ein Beratungsgremium des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz – hat er ein Thesenpapier zum Verbraucherschutz beim Crowdfunding verfasst. Im Interview mit crowdfunding.de übt Univ.-Prof. Dr. Oehler Kritik am aktuellen Kleinanlegerschutzgesetz und skizziert konkrete Möglichkeiten, mit denen der Verbraucherschutz beim Crowdfunding verbessert werden könnte.
Von Redaktion am 27. Juli 2016

crowdfunding.de: Vor einem Jahr trat das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Wie lautet Ihre Zwischenbilanz?

Univ Prof Dr Oehler
Univ Prof Dr Oehler Foto Universität Bamberg

Prof. Dr. Oehler: Allein schon die regulatorische Auslagerung von Anlageformen als Vermögensanlagen und damit mit einem Schutz zweiter Klasse ist für nicht-professionelle Anleger nicht durchschaubar und unverständlich. Das Gesetz lässt außerdem viele Ausnahmen zu. Diese sind unbegründet, unübersichtlich und deshalb kontraproduktiv für den Anlegerschutz. Es braucht stattdessen eine klare, einfache und verständliche Regulierung. Nur weil es im letzten Jahr keine Skandale bei den Ausnahmen gab, ist das Kleinanlegerschutzgesetz und das betroffene Vermögensanlagegesetz nicht automatisch eine gute Regulierung. Es erscheint eher als eine Spontanreparatur zum Fall Prokon und den dort relevanten Genussrechten. Eine gute Regulierung sollte stattdessen präventiv wirken, durch wenige klare Regeln, die systematisch kontrolliert werden! Eine reparierende, aufräumende Regulierung mag unvermeidbar sein, jedoch wäre eine zusätzliche präventive Regulierung geeignet, zumindest die Wahrscheinlichkeit neuer Anlegerkatastrophen zu reduzieren.

Welche konkreten Maßnahmen empfehlen Sie, um den Verbrauchschutz beim Crowdinvesting zu verbessern?

Die sogenannten „Befreiungen für Schwarmfinanzierungen“ des § 2a des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) sollten umgehend aufgehoben werden. Zudem sind die Anlage- und Finanzierungsformen des Crowdfunding und alle anderen Vermögensanlagen nach VermAnlG ganz regulär gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) als Finanzinstrumente zu regeln, also wie Investmentfonds oder Aktien und Anleihen. Im Zuge dessen sollten auch die Crowdfunding-Plattformen unter der Aufsicht der BaFin nach WpHG reguliert werden.

Die Begrenzung der Beteiligungshöhe pro Investor bietet nur einen scheinbaren Schutz und sollte aufgehoben werden. Sinnvoller wäre es, die individuelle Eignung der Crowdanlagen für Investoren für diese Anlageklasse zu prüfen, wie es das WpHG bereits für Finanzinstrumente vorschreibt.

Weiterhin braucht es dringend eine Harmonisierung des Produktinformationsblattes (PIB) für alle wesentlichen Produktfamilien der Verbraucherfinanzprodukte. Der Gesetzgeber sollte sich endlich auf eine Form des Produktinformationsblatts festlegen. Eine klare, einfache und verständliche Regulierung für alle Verbraucherfinanzprodukte ist der beste Anleger- und Verbraucherschutz, gerade in der Digitalen Finanzwelt. Ausnahmen und zersplitterte Regelungen sind kontraproduktiv, sie gehören entrümpelt!

Welche Vorteile hätte es für den Verbraucherschutz, Crowdfunding gemäß Wertpapierhandelsgesetz zu regeln?

Für alle Produkte, die sich an nicht-professionelle Anleger wenden, sollten die gleichen Regeln gelten. Privatanleger agieren aus verschiedenen Problemstellungen, in denen jeweils verschiedene Finanzprodukte in Frage kommen. Im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit sollten dann alle Produkte vergleichbar geregelt und kontrolliert werden.

Hinzu kommt, dass viele Anleger vermutlich nicht wissen, dass sie bei einem Teil der angebotenen Finanzprodukte und Anbieter oder Vermittler nicht mit der Strenge der BaFin, sondern nur vereinfacht durch die Gewerbeaufsicht geschützt sind. Alle professionellen Finanzdienstleister, die sich mit ihrem Angebot an Privatanleger wenden, sollten „weiß“ reguliert werden.

Wie beurteilen Sie die aktuelle Ausnahmeregelung, die sich auf partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und vergleichbare Produkte beschränkt?

Diese Regelung entspricht ja einer Ausnahme von der Ausnahme: innerhalb der „Light“-Regulierung gibt es Ausnahmen für partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen. Mit Systematik hat dies leider nichts zu tun! Eher wohl damit, dass man 2015 nach dem Fall Prokon ad hoc die Genussrechte als Vermögensanlagen regulieren wollte, aber zunächst übersehen hatte, dass die nahe verwandten Instrumente der Nachrangdarlehen aktuell im Crowdfunding genutzt wurden. Es ergibt aber keinen Sinn, diese Finanzierungsform zu begünstigen, weil es keine wesentlichen Unterschiede zu Genussrechten oder stillen Beteiligungen gibt: Alle gehören zu den eigenkapitalnahen Fremdfinanzierungsformen, die quasi-unternehmerisches Engagement bedeuten. Gleichzeitig ist die Begünstigung von Nachrangdarlehen eine Wettbewerbsverzerrung, die inhaltlich nicht begründet erscheint.

Wie kann eine „Eignungsprüfung“ der Crowdinvestoren aussehen?

In diesem Bereich entwickelt sich nach meiner Einschätzung gerade ein Standard, ähnlich zu RoboAdvisors oder zur Online-Beratung. Ein Teil der Crowdfunding-Plattformen fragt zumindest rudimentär schon jetzt nach der Eignung der Anlagen für die potenziellen Investoren. Es ist im Interesse seriöser Plattformen, die sich nachhaltig etablieren wollen, dass nur die Anleger investieren, die die Chancen und Risiken der Anlagemöglichkeiten realistisch einzuschätzen vermögen. So werden die Chancen des Crowdfunding für alle Beteiligten tatsächlich gehoben.

Was bedeuten Ihre Vorschläge für die Anbieter im Crowdfunding-Markt?

Seriöse Plattformen haben nicht viel zu befürchten. Die vorgeschlagene Aufhebung der Begrenzung der maximalen Investitionssumme pro Investor wird wohl im Sinne der meisten Plattformen sein. Eine qualitative Eignungsprüfung der Anleger sollte keine große Hürde darstellen und wird, wie erwähnt, schon von einem Teil der Plattformen durchgeführt.

Über eine einheitliche Regulierung durch die BaFin wären die meisten Plattformen meines Erachtens nicht unglücklich, ähnlich wie Anbieter der Online-Beratung oder von RoboAdvisors. Komplexitätsreduktion, klare Regeln und Verantwortlichkeiten sind im Interesse aller seriös arbeitenden Plattformen.

Im Kleinanlegerschutzgesetz sind Werberegeln festgelegt, die in der Praxis von den verschiedenen Anbietern zum Teil etwas unterschiedlich ausgelegt werden. Wie stehen Sie zu den Werberegeln, die auch Risikohinweise vorsehen?

Wesentliche Risiken müssten in der Werbung benannt werden. Einseitige Werbung nur zu Chancen wirkt zu leicht irreführend. Wenn Anleger durch Werbung, die die Risiken nicht ausreichend ausweist, in Investitionsmöglichkeiten gelockt werden, kann dies vermeidbare Skandale zur Folge haben.
Momentan gibt es keine einheitliche Aufsicht im Finanzmarkt, was auch die Überwachung der Einhaltung der Werberegeln erschwert. Eine Bündelung der Kompetenz bei der BaFin würde eine einheitliche Aufsicht und damit eine zentrale Überwachung der Einhaltung der Werbevorschriften ermöglichen.

Einer Ihrer Vorschläge lautet, das für Crowdfunding vorgesehene Vermögensinformationsblatt (VIB) durch ein einheitliches Produktinformationsblatt (PIB) zu ersetzen, welches dann für alle wesentlichen Produktfamilien der Verbraucherfinanzprodukte Anwendung finden soll. Inwieweit verbessert ein solcher Standard den Verbraucherschutz und ist dies mit mehr Aufwand und höheren Kosten verbunden?

Momentan gibt es für Finanzprodukte, wie z.B. für Investmentfonds, Versicherungen, Anleihen, Aktien, Riesterprodukte oder eben auch Crowdfunding, etliche verschiedene Informationsblätter, die nicht zu vergleichen sind. Ein einheitliches Produktinformationsblatt kann Privatanlegern beim Vergleich der verschiedenen Finanzangebote helfen. Dazu müssen die aufbereiteten Informationen alle die gleiche Strickart haben – egal was angeboten wird. Das Produktinformationsblatt sollte klar und einfach formuliert, die Risiken und Chancen müssen klar ersichtlich sein.

Die aktuelle Vielfalt in der Aufbereitung der Informationen und die zersplitterte Regulierung schafft Hürden im Wettbewerb und ist für seriöse Anbieter ebenso teuer wie für Investoren. Qualitativ hochwertige Informationen sollten wichtiger sein als die Begünstigung einzelner Vertriebsstrukturen. Ein großer Vorteil der Digitalen Welt liegt ja gerade darin, dass hochwertige Informationen kostengünstig verfügbar sein und verbreitet werden könnten.

Ein einheitliches PIB kann nur von Vorteil für die seriösen Anbieter der Crowdfunding-Branche sein, die auch im Wettbewerb mit anderen Anlagemöglichkeiten steht. Solche Plattformen mit seriösen Projekten brauchen sich bezüglich des PIB-Standards also keine Sorgen zu machen. Wichtig ist allerdings, dass die Verantwortlichkeit für das PIB eindeutig geregelt ist. Sie sollte grundsätzlich beim Emittenten und nicht bei einer Plattform liegen.

Sie schreiben in einer Ihrer aktuellen Veröffentlichungen:

„Die Digitale Welt erfordert Verbraucher, die sich nicht als Opfer der Veränderung begreifen, sondern sich bietende Chancen nutzen und die sich verändernde Welt mitgestalten und gleichzeitig mit angemessenem Risikoverständnis die veränderte Rendite-Risiko-Teilung einschätzen können. Wesentliche Grundlagen bleiben dabei Verbrauchervertrauen und Verbraucherkompetenz.“
(Oehler, Digitale Welt und Finanzen: Ergebnisse und Handlungsempfehlungen, 2016)

Wie können Verbrauchervertrauen und Verbraucherkompetenz aufgebaut werden?

Ich denke da weniger an formale Schulbildung und viel Theorie. Vielmehr geht es um praktisches Ausprobieren und den Austausch mit anderen, ein pragmatisches Lernen mit realen Cases. Im Laufe der Entwicklung durch die verschiedenen Lebensphasen gilt es für jeden Menschen, Erfahrungen zu sammeln und zu lernen, wo vertrauenswürdige und weitgehend unabhängige Informationen zu finden sind. Das geht vom ersten Konto über den Abschluss von Versicherungen beim Beginn der Ausbildung oder des Studiums bis zu ersten Schritten der Altersvorsorge und ggf. zu Themen wie einer Hausfinanzierung oder der Absicherung der Familie. Dabei ist es immer wichtig, verstehen zu lernen, welche ökonomische Interessenlage diejenige hat, die mir ein Finanzprodukt oder bestimmte Informationen anbietet. Also z.B., wer bekommt wie viel Geld, damit ich ein Produkt kaufe?

Menschen können nach meiner Einschätzung bei Verbraucherfinanzen am besten in der Praxis lernen. Nicht verkopft und theoretisch oder gar mit vielen Modellen und Formeln, sondern an praktischen Beispielen, durchaus zusammen mit einem Lotsen oder einer Ausbilderin. Das sollte in der Schule beginnen und sich dann in der Ausbildung oder im Studium fortsetzen und lebenslang andauern dürfen. Z.B. wäre es vernünftig, wenn jeder Mensch ein Jahr vor Ende der Schulzeit zusammen mit Lehrkräften verschiedener Fächer einen kompletten Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, inkl. der Produktvergleiche, z.B. mit Unterlagen der Stiftung Warentest (Finanztest). Dies wäre eine gute Übung zum Thema Einkommenssicherung. Ähnliches gilt für andere Basisprodukte wie die Privathaftpflicht oder einfache Investments zur Beteiligung an der Wirtschaftsentwicklung, sobald etwas Geld übrig ist. Mit solchen selbst erfahrenen Risikokompetenzen und dem Wissen, wen man wo findet, wenn man Fragen hat (Meta-Literacy), wird man auch eher Geldanlagen angehen, die bei höheren Chancen auch höhere Risiken bergen, aber dafür das Einkommen von der wirtschaftlichen Prosperität in der Welt profitiert. Man lernt damit, dass das größte Risiko darin besteht, zu glauben, man könne Risiken immer vermeiden oder es gäbe Sicherheit. Das eigene Interesse zu kennen und das der Vermittler und Anbieter ist entscheidend, gerne mit Hilfe unabhängiger Informationen wie solche der Stiftung Warentest oder von vertrauenswürdigen Lotsen.

Finanzgeschäfte werden zunehmend über Mobiltelefone abgewickelt. Sehen Sie die Gefahr, dass sich Verbraucher dadurch vermehrt zu unreflektierten Impulsinvestments verleiten lassen?

Ich bin mir nicht sicher, ob wirklich viele Verbraucher über das Smartphone in besonderem Maße impulsive Anlageentscheidungen treffen. Viel leichter wird nach meiner Einschätzung das gesunde Bauchgefühl vieler Menschen dadurch zu umgehen versucht, dass im eigenen sozialen Netz auf einer sehr persönlichen Ebene so genannte Bekannte oder Freunde als Vermittler agieren und wenig oder gar nicht geeignete Anlagen verkaufen („… das musst Du haben, das ist top …“). Hier hilft nur, wenn sicher auch nicht abschließend, endlich den Graumarkt und die Regulierung zweiter Klasse zu beenden! Schafft nicht erst ein durchgehend „weißer“ Markt die notwendige Voraussetzung, dass viele Menschen mehr Zutrauen gewinnen zu Investments, die für ihr späteres Einkommen so wichtig sein könnten, nämlich Partizipation am wirtschaftlichen Erfolg statt Scheinsicherheit?

Was ist im Sinne des Verbraucherschutzes für Informationsportale im Finanzbereich – also auch für crowdfunding.de – zu beachten?

Für Verbraucher muss deutlich werden, aus welchem Grund welche Informationen vermitteln werden. Für die Interessierten muss erkennbar sein, wie die Informationen einzuordnen sind. Das muss man nicht kompliziert machen. Aber die Interessenlage muss klar ersichtlich sein. Das umfasst Informationen zum Geschäftsmodell und finanziellen Beziehungen wie Provisionen oder zu den Auswahlkriterien und Vergleichsmethoden.

Vielen Dank für das Interview!

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Autor
Redaktion
Datum
27. Juli 2016
Themen
Regulierung, Verbraucherschutz, Wissenschaft
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Geschäftsbeziehung Zwischen crowdfunding.de und den im Beitrag genannten Firmen besteht keine Geschäftsbeziehung.
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