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31. Juli 2019

Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf für Crowdfunding

UPDATE: Am 16. Juli 2019 sind die Neuregelungen im Vermögensanlagengesetz in Kraft getreten (Bundesanzeiger vom 15.07.2019).

Am 09.05.2019 hat der Deutsche Bundestag Änderungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwarmfinanzierungen verabschiedet. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion angenommen.

Die Änderungen und Klarstellungen umfassen:

  • Erweiterung der Prospektbefreiung für Schwarmfinanzierung auf Genussrechte
  • Erhöhung der Obergrenze nach § 2a Absatz 1 VermAnlG für das Angebot bestimmter Vermögensanlagen ohne Prospekt auf 6 Mio. Euro
  • Erhöhung der an das Zweifache des monatlichen Nettoeinkommens anknüpfenden Einzelanlageschwelle in § 2a Absatz 3 Nummer 3 VermAnlG von maximal 10.000 Euro auf maximal 25.000 Euro.
  • Ergänzung der Mindestangaben des Vermögensanlagen-Informationsblatts um Angaben zur schuldrechtlichen oder dinglichen Besicherung bei Vermögensanlagen zur Immobilienfinanzierung
  • Beschränkung der Berechnungsgrundlage für den Schwellenwert der Schwarmfinanzierungsausnahme auf tatsächlich platzierte und noch nicht vollständig getilgte Vermögensanlagen
  • Befreiung von GmbH & Co. KGs von den Einzelanlageschwellen der Schwarmfinanzierungsausnahme, vorausgesetzt es sind keine Publikums-GmbH & Co. KGs
  • Erweiterung der Vorschrift zur nicht erlaubten Verflechtung von Crowdfunding-Plattformen und Emittenten auf Fälle der Emittentenbeeinflussung durch die Plattform

 

Abgeordneten- Statements zum Gesetzentwurf

Matthias Hauer (CDU/CSU)
„Mit dem vorliegenden Gesetz können sich Unternehmen leichter über die Kapitalmärkte und über Crowdfunding finanzieren.“
„Bei den GmbH-Anteilen ist leider kein großer Wurf gelungen.“

Alexander Radwan (CDU/CSU)
„Insgesamt geht also alles in die richtige Richtung – einer Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen am Markt, gepaart mit einem intensivierten Anleger- und Verbraucherschutz.“

Sarah Ryglewski (SPD)
„Da es sich bei Crowdinvestment nach wie vor um einen relativ neuen und volatilen Markt handelt, haben wir uns darauf verständigt, ihn weiter im Auge zu behalten und die jetzigen Regelungen bis Ende 2021 noch einmal zu evaluieren.“

Kay Gottschalk (AfD)
„So tragen Sie mit diesem Gesetz sogar dazu bei, dass durch Crowdfunding riskante Investments auf einem ohnehin überhitzten Immobilienmarkt getätigt werden. Wo ist denn da bitte schön der Anlegerschutz, und wo sind denn da die Sicherung und der Weg einer gesunden Marktwirtschaft?“

Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
„[…] aber Entscheidendes wird mit diesem Gesetzentwurf nicht geleistet. Vielmehr erhöhen sich Verlustrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn zum Beispiel die Prospektbefreiung beim Crowdfunding nun auch auf Genussrechte ausgedehnt wird. Als ob es die Pleite von Prokon nie gegeben hätte!“

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
„Auch durch Ihre Verschlimmbesserungen nach der letzten Anhörung haben Sie es nicht geschafft, sich für einen wirksamen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern starkzumachen. Sie haben die Chance, klare und einheitliche Regeln für Finanzprodukte zu schaffen, nicht genutzt. Daher können wir diesen Gesetzentwurf nur ablehnen.“

 

Statement vom Verbraucherschutz

Dr. Dirk Ulbricht
„Crowdinvesting fördert mitnichten innovative Hightech-Firmen. Es geht meist um das Vorgaukeln falscher Sicherheit durch die Werbung mit einem vermeintlichen Immobilieninvestment.“

 

Statements vom Bundesverband Crowdfunding e.V.

Jamal El Mallouki
„Die Crowdfunding-Branche kann sich jetzt darauf konzentrieren, am Standort Deutschland weiterhin stark zu wachsen und den Anlegern attraktive Investitionsmöglichkeiten zu bieten. Der Bundestag hat dafür die richtigen Weichen gestellt.“

Tamo Zwinge
„Einerseits wird in der Politik von vielen Seiten mehr privates Engagement bei der Förderung von Innovationen gefordert. Auf der anderen Seite wird genau das ohne eine nachvollziehbare Begründung und ausgerechnet bei der Rechtsform der GmbH unterbunden. Das ist ein Nachteil für die Unternehmensfinanzierung in Deutschland.“

 

Quellen:

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Datum
31. Juli 2019
Themen
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3 Kommentare

  • Elisabeth Tronecker

    Unglaublich viel Sand in die Augen der Immobilienanleger gestreut hat hier die Regierung, wobei kleinere Unternehmen durchaus erfolgreicher werden können mit dieser Form der Finanzierung mit Crowdfunding..

    Antworten
  • Peter Johannes

    Hallo Ihr Lieben Crowdundinginteressierte,
    der 100% ige Schutz von Anlegern ist durch politische Maßnahmen sowieso nicht möglich. Wir würden es von den ROT-ROT-ROTGRÜNEN Pateien eher beführworten, wenn sie die Kritikfähigkeit und die Vorsicht der Menschen gegenüber allen Angeboten (auch denen von Parteien) fördern würden. Mit einfachen Verboten oder Enteignungen wie es von Rot-Rot-Grünen-Politikern gerne schnell vorgeschlagen wird, kann man keine freie marktwirtschaftliche Volkswirtschaft regieren!!

    Antworten
  • Gotthilf Stan Dyck

    Verbraucherschutz – hört sich doch immer toll an und kommt bei Wählern gut an. Die wirtschaftlichen Nachteile spielen dabei keine Rolle. Viele Politiker verstehen die freie Marktwirtschaft wahrscheinlich nicht.

    Antworten

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