Laut Mitteilung des Bundesverband Crowdfunding e.V. haben die Abgeordneten des Bundestages die Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes am 19. Mai 2017 mit folgendem Ergebnis diskutiert:
Immobilien-Crowdinvesting soll weiterhin von der Prospektpflicht befreit bleiben
Carl Friedrich von Stechow, Geschäftsführer der Plattform Zinsland kommentiert: „Die Immobilien-Projekte, die die Crowd mitfinanziert, schaffen den so dringend benötigten Wohnraum und dienen der Beruhigung des Marktes – die Bundesregierung hätte ohne Not ein funktionierendes Finanzierungsinstrument zerstört.“
Schwarmfinanzierungsausnahme soll nicht auf alle Vermögensanlagen und Wertpapiere ausgeweitet werden
Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Crowdfunding e.V. kommentiert: „Der Gesetzgeber hat es wiederholt versäumt, einen einheitlichen Regulierungsrahmen zu schaffen.“
Geplante Trennung von Plattform- und Projektbetreibern
Peter Walburg, Geschäftsführer der Crowdinvesting-Plattform Greenvesting kommentiert: „Wenn wir mit den Investoren im ‚selben Boot’ sitzen, ist das ein gutes Zeichen für die Investoren. Denn es zeigt, dass wir selbst vom Anlageobjekt überzeugt sind.“
Für 2018 ist eine zweite Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes geplant.
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