Magazin
Was sagen die Stakeholder?

Positionsabgleich zur geplanten Crowdfunding Regulierung

Die Bundesregierung plant gesetzliche Leitplanken für Crowdfunding. Ende Juli 2014 hat das Bundesfinanzministerium einen „Referentenentwurf eines Kleinanlegerschutzgesetz“ veröffentlicht. Dieser Gesetzentwurf sieht eine Regulierung von Crowdinvesting Projekten vor. Während in der Crowdfunding Branche und bei Verbraucherschützern weitgehend Einigkeit darüber herrscht, dass eine Regulierung notwendig ist um die Branche und die Investoren zu schützen, gehen die Meinung um konkrete Ausgestaltung weit auseinander.
Von Redaktion am 05. September 2014

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass unter folgenden Voraussetzungen Crowdinvesting Projekte von der Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz ausgenommen werden:

  • Der einzuwerbende Gesamtbetrag darf 1 Mio. Euro nicht übersteigen
  • Einzelne Anleger dürfen Anteile im Gesamtwert von maximal 10.000 Euro erwerben
  • Die Ausnahmen gelten ausschließlich für partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen
  • Sobald ein Anleger Anteile in einem Gesamtwert von über 250 Euro erworben werden, muss ein Vermögensanlagen-Informationsblatts zur Verfügung gestellt werden, das durch den Anleger unterschrieben und per Post zurückgesandt wird
  • Werbung ist nur zulässig, wenn sie in Medien erfolgt, deren Schwerpunkt auf der Darstellung wirtschaftlicher Sachverhalte liegt
  • Die neu geschaffene Vorschrift soll bis Ende des Jahres 2016 unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf europäischer Ebene überprüft werden

Mittlerweile gibt es zahlreiche Stellungnahmen zum Gesetzentwurf. Je nach Blickwinkel des Verbandes oder der Organisation fällt die Beurteilung unterschiedlich aus.

Zu den zentralen Punkten des Gesetzentwurfes hat crowdfunding.de die Statements vom German Crowdfunding Network, dem Bundesverband Deutsche Startups e.V. und dem Bundesverband der Verbraucherzentrale  gegenübergestellt.

Zum grundsätzlichen Vorhaben Crowdfunding zu regulieren

Deutsches Crowdfunding Network
„Die Crowdfunding-Branche weiß, dass das langfristige Vertrauen der Crowd, und damit der Investoren und Anleger, in das Finanzierungs-instrument gegeben sein muss, damit die projekte erfolgreich und nachhaltig finanziert werden können. Ein guter Schutz der Investoren ist daher für die Entwicklung der gesamten Crowdfunding-Branche wichtig.“

Bundesverband Deutsche Startups e.V.
„Richtig ist auch, dass das noch zarte Pflänzchen Crowdfunding ohne Regulierung und dem damit verbundenen festen Rahmen Gefahr läuft, Vertrauen bei den Investoren zu verlieren und über kurz oder lang sein Potenzial als Investitions-und Finanzierungsoption zu verlieren.“

Bundesverband der Verbraucherzentralen
„[..Wir…] erkennen das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel an, Kleinanleger vor dem Eingehen bestimmter Risiken zu schützen und sie bei einer informierten und risikobewussten Entscheidung zu unterstützen.“

Ausnahme von der Verpflichtung eines Vermögensanlagenprospekt für Crowdinvestment Projekte bis max. 1 Mio. Euro

Deutsches Crowdfunding Network
„Die Untergrenze […] auf 1 Mio. Euro zu setzen, halten wir für vollkommen unzureichend. unzureichend. Dies insbesondere deshalb, weil in anderen Ländern ist diese Untergrenze wesentlich höher ist und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschsprachigen Crowdfunding Branche beinträchtigt wird.“ Forderung: „Erhöhung der Schwelle für die Ausnahme von der Prospektpflicht auf mindestens 5 Mio. Euro.“

Bundesverband Deutsche Startups e.V.
„Aus unserer Sicht muss auch Crowdfunding in der Größenordnung einer Serie A–Finanzierung möglich sein. Daher sollte die Grenze von 1 Million auf 3 Millionen angehoben werden. Auch dieser Rahmen ist noch als Ausnahme zur Prospektpflicht vertretbar.“

Bundesverband der Verbraucherzentralen
„Der vzbv stellt fest, dass hier Sonderregeln für einen Produkttyp geschaffen werden, der sich in Teilen bereits als problematisch erwiesen hat. Die Ausnahme von der Prospektpflicht ist so nicht nachvollziehbar“

Beschränkung der Ausnahme auf partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen

Deutsches Crowdfunding Network
„Die Ausnahme nur für partiarische und Nachrangdarlehen zu gewähren, ist sachlich nicht zu rechtfertigen und für den Schutz von Kleinanlegern nicht geeignet.“
Forderung: „Ausweitung der Bereichsausnahme für Crowdfunding-Plattformen auf alle Formen der Finanzierung, insbesondere auf Stille Beteiligungen und Genussrechte.“

Beschränkung von Einzelinvestments auf max. 10.000 Euro

Deutsches Crowdfunding Network
„Die Bereichsausnahme pauschal an einen Maximalbetrag von 10.000 EUR pro Investor zu knüpfen ist kontraproduktiv, weil damit finanzstarke und risikotragfähige Investoren […] von den Plattformen vertrieben werden.“ Forderung: „Abschaffung der Obergrenze von 10.000 Euro pro Anleger bzw. deutliche Erhöhung dieser grenze für natürliche personen und Einführung von Öffnungsklauseln für nicht-natürliche Personen und besonders finanzstarke und risikotragfähige Investoren.“

Bundesverband Deutsche Startups e.V.
„Da auch institutionelle Anleger sowie Business Angels in der Crowd investieren sollen, müssen die im Gesetzentwurf formulierten Regelungen dahin gehend angepasst werden, wie z.B. die Begrenzung von Einzelinvestments auf maximal 10.000 Euro. Es ist für einen Kleinanleger aus unserer Sicht ein Vorteil, wenn ein erfahrener Investor im Lead ist und sich bei einem Crowdinvesting engagiert. Das Risiko für den Kleinanleger reduziert sich durch die Erfahrung des Lead Investors.“

Bundesverband der Verbraucherzentralen
„In jedem Fall erscheint die Schwelle von 10.000 Euro je Anleger im Sinne von Crowd-Projekten deutlich überhöht, geht es doch genau darum, eine Vielzahl kleiner, eher spekulativer Beträge einzusammeln.“ Forderung: „Für die Prospektbefreiung sollte zumindest die Schwelle auf höchstens 1.000 besser 500 Euro gesetzt werden, um so das einzelwirtschaftliche Verlustpotential zu begrenzen.“

Ab 250 Euro Investment: Das Vermögensanlageninformationsblatt muss unterschrieben werden und per Post zurückgesandt werden

Deutsches Crowdfunding Network
„Das manuelle Unterzeichnen des VIB’s und das Einsenden per Post ist [..] ein gravierender Medienbruch. Es passt nicht zum Crowdfunding und erzeugt unnötigen administrativen Aufwand.“
Forderung: „Kein manuelles Unterzeichnen des VIB`s und kein Einsenden per Post.“

Bundesverband Deutsche Startups e.V.
„Ein Ausdrucken widerspricht auch der Realität in unserer digitalen Gesellschaft. Wir wollen keinen gesetzlich vorgegebenen Medienbruch beim VIB. Die Form sollte hier den Parteien überlassen bleiben und auch online möglich sein. “

Bundesverband der Verbraucherzentralen
„Eine Zugangsbestätigung und damit explizite Kenntnisnahme der Risiken in Form einer Unterschrift des Vermögensanlagen-informationsblattes (VIB) durch den Verbraucher lehnt der vzbv kategorisch ab.“

Werbeverbot außerhalb von Wirtschaftsmedien

Deutsches Crowdfunding Network
„Die Einschränkungen der Werbung für Crowdinvesting-Projekte halten wir für sehr problematisch und nicht durchsetzbar. Sie können sich auf die gesamte Branche Existenzbedrohend auswirken.“
Forderung: „Kompletter Verzicht auf das Werbeverbot außerhalb von Wirtschaftsmedien.“

Bundesverband Deutsche Startups e.V.
„Hier ist eine Klarstellung notwendig, dass Online-Marketing von Crowdfundingplattformen sowie aus der Crowd heraus bei der Regulierung der Werbung ausgenommen wird.“

Bundesverband der Verbraucherzentralen
„Allerdings ist kein Werbeverbot in Tageszeitungen und Wochenzeitungen mit einem Wirtschaftsteil vorgesehen. Auch Werbung über Breitenmedien wie Radio und TV wären gemäß des Gesetzentwurfs weiterhin zulässig. Dies greift zu kurz.“ Forderung: „Um eine unbeschränkte Breitenwirkung der Werbung zu verhindern, sollte diese strikt auf Medien beschränkt werden, die auf Wirtschaftsnachrichten fokussiert sind.“

Nächste Überprüfung der Vorschrift (lt. Referentenentwurf: Ende 2016)

Deutsches Crowdfunding Network
„Die französische Regierung überprüft halbjährlich ihr Crowdfunding-Gesetz und passt die Rahmenbedingungen an, um die CF-Branche zu stärken – eine vergleichbare Vorgehensweise möchten wir der Bundesregierung ebenso empfehlen.“

Bundesverband Deutsche Startups e.V.
„Eine Prüfung der Angemessenheit muss bei Gesetzen, die sich wesentlich auf die Digitale Wirtschaft auswirken, binnen eines Jahres nach Inkrafttreten erfolgen.“

Bundesverband der Verbraucherzentralen
„Insgesamt hält der vzbv es für erforderlich, die anvisierten Änderungen nach etwa 2 Jahren gründlich zu evaluieren, um sicherzustellen, dass sich die gesetzgeberische Zielsetzung tatsächlich realisiert.“

Artikel teilen

Zum Artikel

Autor
Redaktion
Datum
05. September 2014
Themen
Meinung
Bezahlter Beitrag Für diesen Beitrag hat crowdfunding.de keine Vergütung erhalten.
Geschäftsbeziehung Zwischen crowdfunding.de und den im Beitrag genannten Firmen besteht keine Geschäftsbeziehung.
Mehr Informationen zur Affiliate Ampel

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Infos zum Datenschutz.