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Abgeltungssteuer

Auf Kapitalerträge (§ 20 EStG) sind seit 2009 pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer zu zahlen, diese ersetzt die bisherige Besteuerung von Kapitaleinkünften. Die Kapitalerträge müssen nun nicht mehr in der jährlichen Einkommensteuererklärung aufgeführt werden, da die Steuerpflicht für den Privatanleger mit der automatisch einbehaltenen Steuer abgegolten ist.