Hierunter versteht man das Kapital, das die Gesellschafter, d. h. die Personen, die Anteile an einer Firma besitzen, dem Unternehmen unbefristet und nicht rückzahlbar zur Verfügung stellen. Das Eigenkapital ist die Differenz von Vermögen und Fremdkapital (Schulden). Es trägt das Verlustrisiko und übernimmt für die Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern eine auf seine Höhe beschränkte Haftung (Haftungskapital). Der Eigenkapitalgeber hat keinen Anspruch auf Verzinsung oder Tilgung, jedoch auf die erwirtschafteten Gewinne und den Liquidationserlös. Demzufolge entstehen Erhöhungen des Eigenkapitals durch Gewinn oder Einlagen, Verringerungen durch Verlust oder Entnahmen.
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