Anleger können einen Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen, um anfallende Zinseinnahmen, die aus Kapitalerträgen stammen, vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Tun sie dies nicht, sind die Banken dazu verpflichtet, 25 Prozent Einkommenssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt zu zahlen. Der Anleger bestimmt den Anteil des Sparerfreibetrages, bis zu dem das Geldinstitut keine Abgeltungsteuer abführen soll. Er kann Freistellungsaufträge gegenüber mehreren Banken erteilen, diese dürfen jedoch in der Summe den Sparerfreibetrag nicht übersteigen. Dieser beträgt bei Alleinlebenden 801 Euro, bei zusammen veranlagten Ehepartnern 1.602 Euro.
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