Im Gegensatz zu Privatanlegern sind institutionelle Anleger in der Regel juristische Personen wie zum Beispiel Kapitalverwaltungsgesellschaften, Banken, Versicherungen, Pensionsfonds oder die öffentliche Hand. Da es sich um hohe Kapitalanlagen handelt, ist dafür ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich.
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