Privatanleger sind natürliche Personen, die Geldanlage betreiben. Auch die Bezeichnung Kleinsparer oder Retail-Kunden ist üblich. Das Wertpapierhandelsgesetz spricht hingegen von Privatkunden und versteht darunter Personen, die nicht über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen alleine treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können (§31a WpHG).
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