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Prospektpflicht

Damit Anleger sachgerechte Entscheidungen treffen können, benötigen sie verlässliche Informationen über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die Vermögensanlage. Aus diesem Grund dürfen in Deutschland Wertpapiere und Vermögensanlagen nicht ohne einen Prospekt, d. h. eine schriftliche Zusammenstellung, öffentlich angeboten werden, die über die Art, den Gegenstand und die Risiken der Kapitalanlage informiert.