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Treuhänder/Treuhandgesellschaft

Hierbei handelt es sich um eine Form des Rechtsverhältnisses, bei dem eine Person (Treugeber) einer anderen (Treuhänder) ein Verfügungsrecht über eine Sache einräumt. Der Treuhänder kann eine natürliche oder juristische Person sein, die das fremde Eigentum in eigenem Namen, aber für fremde Interessen verwaltet. Mit der Sache (Treugut) werden dem Treuhänder verschiedene Rechte übertragen, mit denen er selbstständig handeln kann, sich dabei aber verpflichtet, dies nicht zum eigenen Vorteil zu tun.