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Verbraucherschützer im Interview

„Ins Crowdinvesting sollte nur Spielgeld fließen“

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Ein Interview mit Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt bei dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., und Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen e.V.
Von Redaktion am 19. Dezember 2017

crowdfunding.de: Sie haben aktuell einen neuen Crowdinvesting-Untersuchungsbericht veröffentlicht. Wie lauten die Ergebnisse?

Brandes: Wer in ein schwarmfinanziertes Projekt investiert, sollte im VIB (Vermögensanlagen-Informationsblatt) eine präzise Beschreibung bekommen, wofür sein Geld verwendet wird. Die Untersuchung hat jedoch gezeigt, dass in 51 der 83 untersuchten Fälle die Angaben zum Anlageobjekt, mit denen das Investitionsprojekt im VIB näher beschrieben werden muss, nicht konkret waren. Es fanden sich oft nur vage Umschreibungen. Missstände gab es auch bei den Angaben zur Laufzeit. Die Marktwächter haben jeweils in Vertrag und VIB der Projekte überprüft, ob die Angaben zum Laufzeitbeginn des Darlehens in beiden Dokumenten einheitlich sind. In 54 von 83 Fällen war das nicht der Fall. Außerdem gab es in fast der Hälfte der Fälle widersprüchliche Angaben zum Laufzeitende. Es kann nicht sein, dass Verbraucher durch schwammige Formulierungen oder widersprüchliche Angaben über wichtige Punkte im Unklaren gelassen werden.

Der Bundesverband Crowdfunding betont in einer Stellungnahme, dass sich die aktuell eingesetzten VIBs seit der Stichprobe Anfang 2017 deutlich weiterentwickelt haben. Können Sie diese Weiterentwicklung bestätigen?

Brandes: Einiges ist besser geworden. Seit Mitte 2017 prüft die BaFin im Rahmen des Gestattungsverfahrens die VIBs auf Vollständigkeit, Reihenfolge der Angaben sowie Verständlichkeit. Durch die Gesetzesänderung wurde eine Reihenfolge der Angaben im VIB eingeführt. Dies führt zu einer besseren Vergleichbarkeit der VIBs. Eine Reihenfolge verhindert jedoch nicht unkonkrete oder allgemeine Formulierungen. Die BaFin gleicht weiterhin nicht VIBs mit Verträgen ab. Wir haben einen inhaltlichen Abgleich zwischen beiden Dokumenten vorgenommen und dabei Abweichungen festgestellt. Auch bei den Angaben zum Anlageobjekt finden sich weiterhin Floskeln und Allgemeinplätze.

Ein Ziel des Marktwächters Finanzen ist es, frühzeitig auf Risiken und mögliche Fehlentwicklungen hinzuweisen. Stehen Sie als Verbraucherschützer im konstruktiven Austausch mit der Branche, damit sich der junge Markt von Anfang an in die richtige Richtung entwickelt?

Brandes: Im Projekt Marktwächter, das von Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gemeinsam durchgeführt wird, ist der Austausch mit der Branche ausdrücklich vorgesehen. Alle vertiefenden Marktbeobachtungen werden dem Marktwächter-Beirat vorgestellt. Die Ergebnisse der Untersuchungen präsentieren und besprechen wir im Rahmen von Anbieterdialogen mit verschiedenen Branchenvertretern. Auch die Studie zu den VIBs und Vertragsbedingungen des Crowdinvestings haben wir mit Vertretern des Bundesverbands Crowdfunding diskutiert und werden im Nachgang dazu im Austausch bleiben. Schon im Vorfeld der Untersuchung haben wir bei besonders markanten Missständen einzelne Plattformen direkt angeschrieben und außergerichtlich eine Verbesserung der Bedingungen erreicht. Gleichwohl zählt es zu den Aufgaben der Verbraucherzentralen auch im Rahmen der Rechtsdurchsetzung für die Verbraucher Klarheit und Sicherheit zu schaffen. Falls nötig, werden wir im Bereich Crowdinvesting-Anbieter abmahnen und im Zweifel strittige Fragen gerichtlich klären lassen.

Crowdinvesting verspricht Anlegern als direktes und schlankes Finanzierungsinstrument höhere Transparenz und geringere Weichkosten. Sehen Sie eine Daseinsberechtigung für das Crowdfunding-Prinzip und die Vorteile für die Verbraucher? Falls nicht, was müsste sich ändern?

Brandes: Eine Umfrage des Marktwächters Finanzen zeigt, dass mehr als jeder siebte Internetnutzer erwägt, künftig über Crowdinvesting-Plattformen Geld anzulegen. Es besteht also durchaus Interesse an dieser Investmentidee.

Mohn: Wir haben nicht per se etwas gegen Crowdfinanzierungen. Aber wir haben etwas gegen Investitionen von Privatanlegern im Grauen Kapitalmarkt. Grund dafür sind hohe Risiken, fehlende Marktpreisbildung und fehlende Produktregulierung. Das Versprechen höherer Transparenz und geringerer Weichkosten sehe ich bislang nicht erfüllt.

Hatten Sie in Ihrer Praxis schon mit Verbrauchern zu tun, die sich über eine Crowdinvestment-Anlage beschwert haben?

Mohn: Zum Glück nicht. Bislang scheint es keinen aktiven Vertrieb zu geben, sondern das Instrument scheint vor allem von Selbstentscheidern genutzt zu werden, denen hoffentlich die Risiken und Chancen ihrer Investition klar sind. Das muss aber nicht so bleiben. Sobald aktiver Vertrieb mit ins Spiel kommt, kann sich das ganz schnell ändern und bei Verbrauchern falsche Vorstellungen von Chancen und Risiken erzeugt werden.

Sie fordern die Befreiung der Prospektpflicht nur unterhalb einer einheitlichen Anlagegrenze von 250 Euro pro Anleger zu erlauben. In einer früheren Stellungnahme forderten Sie, „die Schwelle auf höchstens 1.000 besser 500 Euro“ zu setzen (vzbv Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 02.09.2014). Inwieweit hilft ein niedriger Schwellenwert dem Anlegerschutz und was hat Sie dazu bewegt, den geforderten maximalen Anlagebetrag zu reduzieren?

Mohn: Ein niedriger Schwellenwert – in anderen Ländern, wie den USA gibt es diesen bereits – unterstreicht den Grundgedanken des Crowdinvestings: Viele Anleger geben zusammen viele kleine Beiträge. Ein niedriger Schwellenwert verhindert zudem, dass sich Verbraucher verspekulieren. Ins Crowdinvesting sollte nur Spielgeld fließen, also Geld, das ohne Schmerzen verloren werden kann. Ob es nun 250 oder 500 oder 1.000 Euro sind, ist nicht kriegsentscheidend. Allerdings, je niedriger, desto besser.

Eine Begrenzung der Schwellenwerte begrenzt die Freiheiten der Crowdinvestoren, bei denen es sich, wie Sie ja auch beobachten, vor allem um Selbstentscheider handelt. Die Idee des mündigen Bürgers, der direkt und selbstbestimmt in unternehmerische Initiativen, wohnraumschaffende und energiesparende Projekte investiert, ist doch ein Idealbild. Sollte man nicht versuchen die Rahmenbedingungen zu schaffen, um dies zu ermöglichen?

Mohn: Es wird nicht so bleiben, dass beim Crowdinvesting nur die informierten Selbstentscheider investieren. Vielmehr ist unsere Beobachtung, dass das „schlechte Geld“ konsequent dahin geführt wird, wo die Regulierung schwach ist. Und hier ist die Regulierung durch die Prospektausnahmen besonders schwach. Das Phänomen erkennt man im Übrigen bereits daran, dass plötzlich vor allem Immobilien und Energieprojekte über eine Crowd mit Prospektausnahme finanziert werden sollten. Ursprünglich war die Prospektausnahme für Schwarmfinanzierungen vorgesehen, um es klassischen Startups im Innovationssektor bei ihren Finanzierungen etwas leichter zu machen. Hier sehen wir also schon das Ausnutzen der erleichterten Regeln. Ich stelle mich darauf ein, dass Crowdinvesting künftig stärker beworben wird und auch in den aktiven Vertrieb kommt. Aktiver Vertrieb wird an dieser Stelle Provisionsdurst und schlechte bis falsche Beratung bedeuten. Deshalb sind vernünftige Schwellenwerte wichtig. Projekte sind nicht gezwungen, diese Schwellenwerte zu akzeptieren. Die, die das nicht wollen, könnten einen Prospekt erstellen und dann haben sie automatisch keine Friktionen.

Herr Prof. Dr. Andreas Oehler vom Sachverständigenrat für Verbraucherfragen hat vorgeschlagen, eine individuelle Prüfung der Geeignetheit der Crowdinvestoren vorzuschreiben. Halten Sie dies für eine sinnvolle Möglichkeit, den Verbraucherschutz beim Crowdfunding zu stärken?

Mohn: Geeignet für was? Crowdinvesting müsste zwingend als ungeeignet eingestuft werden, wenn es ums Sparen fürs Alter oder um den Vermögensaufbau geht. Das sind die gängigen Anlageziele „normaler“ Verbraucher. Beim Crowdinvesting müsste das Anlageziel „reine Spekulation“ lauten. Demnach dürfte die Geeignetheit dann nur selten erfüllt sein. Meine Phantasie geht dahin, dass die Plattformen die Geeignetheitsprüfung zu umgehen wissen würden. Den Verbrauchern müsste ja nur klargemacht werden, dass sie für die Investition ihr Kreuzchen bei dem Anlageziel „reine Spekulation“ setzen müssen. Die Plattform wäre so aus der Haftung. Dem Verbraucher wäre kaum geholfen. Mir ist die Idee, die Anlage über Schwellenwerte zu begrenzen, sympathischer, weil klarer und kontrollierbar.

Deutsche Plattformen sind an die deutsche Regulierung gebunden. Sie stehen aber im internationalen Wettbewerb, da es für die Anleger im digitalen Raum keine wirklichen Landesgrenzen gibt. Wie stehen Sie zu Argumenten von Plattformen, die sich im Wettbewerbsnachteil sehen und wie kann europäischer Verbraucherschutz gewährleistet werden?

Mohn: Perfekt wäre natürlich eine EU-weite Regulierung. Und Brüssel nimmt sich im Rahmen des Financial Service Action Plans des Themas ja auch an.

Was ist im Sinne des Verbraucherschutzes für Informationsportale im Finanzbereich, also auch für crowdfunding.de, zu beachten?

Brandes: In Anlehnung an eine Marktwächter-Untersuchung zu Buchungs- und Vergleichsportalen wäre auf transparente Geschäftsmodelle zu achten. Gibt es Verflechtungen mit Anbietern? Haben Provisionen Einfluss auf das Ranking? Die Glaubwürdigkeit eines Portals ist wichtig.

Mohn: Ich persönlich würde sagen: Verbraucher, hier bewegt ihr euch im Grauen Kapitalmarkt. Macht lieber einen Bogen um solche Investitionen. Statt mit Spielgeld zu investieren, kauft euch stattdessen ein paar Schuhe oder sonstige Dinge, die euch Freude machen.

Haben Sie im Zuge Ihrer Marktbeobachtung ein Crowdinvesting-Projekt gesehen, das Sie persönlich als Anlageobjekt gereizt hat?

Brandes: In einem Projekt sollten innovative Technologien für den Asteroiden-Bergbau entwickelt werden – das klingt doch sehr reizvoll. Schade nur, dass das Angebot vom Markt genommen wurde. Nein, im Ernst: Natürlich gibt es Projekte, die sehr interessant klingen. Um Chancen und Risiken abzuwägen, braucht es letztlich aber eine Unternehmensbewertung.

Wie müsste ein Crowdinvestment-Projekt aussehen, damit Sie sich daran beteiligen würden?

Mohn: Mich interessiert diese Anlageform nicht. Die Verteilung von Risiken und Chancen ist aus meiner Sicht unzureichend. Außerdem kommt für mich der Graue Kapitalmarkt nicht in Frage.

Wie lauten Ihre Tipps für interessierte Crowdinvestoren?

Mohn: An dieser Stelle keine Tipps.

Brandes: Immer an das Totalverlustrisiko denken. Und mindestens das VIB genau lesen – wer danach nicht genau verstanden hat, um was für ein Objekt es sich handelt und wie lange die Laufzeit ist, hat einen typischen unklaren Fall aus unserer Untersuchung erwischt.

Vielen Dank für das Interview!

Weitere Informationen
– zur Untersuchung „Crowdinvesting: Informationen für Verbraucher oft unzureichend“
– zum Marktwächter Beschwerdeformular
– zur Verbraucherzentrale Hessen – Schwerpunkt Grauer Kapitalmarkt im Projekt Marktwächter
– zum Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv)

 

Wolf Brandes, Teamleiter ­Marktwächter der Verbraucherzentrale Hessen
Die erste berufliche ­Station nach dem Volkswirtschaftsstudium war für Brandes die Stiftung Warentest, danach hat er als ­Finanzjournalist bei Börse Online, „Capital“ und „Financial Times Deutschland“ für Anleger geschrieben. Seit drei Jahren arbeitet Brandes als Finanzreferent und Teamleiter bei der Verbraucherzentrale Hessen. Das Projekt beobachtet den grauen Kapitalmarkt, warnt Verbraucher und nimmt unseriöse Anbieter ins Visier.

 

Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt im Verbraucherzentrale Bundesverband
Dorothea Mohn leitet seit 2013 das Team Finanzmarkt im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Effiziente und verbrauchergerechte Finanzprodukte, eine fundierte, von Produkten unabhängige Beratung und eine funktionierende, verbraucherorientierte Aufsicht über den Finanzmarkt, sind dort die Ziele ihrer Arbeit. Zuvor war sie im vzbv als Referentin für die Interessenvertretung auf nationaler und europäischer Ebene für die Themen Geldanlage und Altersvorsorge verantwortlich. So forcierte sie national das Projekt Finanzmarktwächter und war auf europäischer Ebene Mitglied in der Stakeholdergruppe der Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA. Momentan engagiert sie sich in der Consultativ Working Group for Consumer Protection bei ESMA. Seit 2013 hat sie den Vorsitz des Verbraucherbeirates der BaFin inne.

Foto: Jan Zappner

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Redaktion
Datum
19. Dezember 2017
Themen
Investieren, Regulierung, Verbraucherschutz
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