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19. Mai 2022

Deutsche und französische Crowdfunding-Plattformen fordern die Europäische Kommission auf, die Übergangsfrist der European Crowdfunding Service Provider-Verordnung zu verlängern

PRESSEMITTEILUNG

Die europäische Crowdfunding–Verordnung (2020/1503) ist am 10. November 2021 in Kraft getreten, allerdings befürchten die Plattformen in Frankreich und Deutschland, dass in beiden Ländern die Aufsichtsbehörden noch nicht in der Lage sind, die Crowdfunding-Verordnung umzusetzen. Der Verordnungstext sieht eine Übergangsfrist (bis zum 10. November 2022) vor, damit die Plattformen die ECSP-Lizenz beantragen können. Sowohl Financement Participatif France als auch der Bundesverband Crowdfunding e.V. haben sich dafür ausgesprochen, entsprechend Artikel 48.3 eine Verlängerung der Übergangsfrist um 12 Monate zu beantragen.

Aus Sicht der Verbände stellt die ECSP-Verordnung eine sehr gute Chance für Crowdfunding und Beteiligungsfinanzierung dar. Dennoch scheinen in den beiden größten Crowdfunding-Märkten, wie auch in vielen anderen Ländern, die Voraussetzung noch nicht geschaffen worden zu sein, dass diese Chance auch genutzt wird. Die Frist bis zum 10. November 2022 ist viel zu kurz, damit die Lizenzvergabe unter guten Bedingungen für den europäischen Crowdfunding-Markt starten kann.
Damit die Plattformen aber die ECSP-Verordnung umsetzen können, müssen einheitliche Regulierungsstandards verabschiedet werden. Zwar haben die europäischen Aufsichtsbehörden ESMA und EBA bereits Entwürfe vorgelegt, diese wurden aber von der Europäischen Kommission noch nicht beschlossen – daher haben die nationalen Aufsichtsbehörden in der Regel noch nicht mit der Umsetzung der Lizensierungsvorgaben begonnen.

Da die Regulierungsstandards auf europäischer Ebene noch nicht verabschiedet sind, können weder die Plattformen vollständige Erlaubnisanträge stellen, noch die nationalen Regulierungsbehörden ihre eigenen Standards festlegen. Allein die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Fristen für die Bearbeitung von Anträgen macht es technisch unmöglich, noch bis zum 10. November 2022 eine Lizenz zu erhalten. Vor diesem Hintergrund ist die Verlängerung der Übergangsfrist um 12 Monate zwingend erforderlich.
Aus diesen Gründen fordern die beiden Verbände die Europäische Kommission auf, die Übergangsfrist um 12 Monate zu verlängern, damit sowohl Aufsichtsbehörden als auch Plattformen die Chance haben, sich auf die Europäische Crowdfunding Verordnung gut vorzubereiten.

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Datum
19. Mai 2022
Themen
Europa, Regulierung
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