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18. November 2017

Insolvenzverfahren Crowdinvesting-Plattform Innovestment

Über das Vermögen der Crowdinvesting-Plattform Innovestment GmbH wurde am 01.11.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Innovestment ist 2011 als eine der ersten deutschen Plattformen gestartet. Innovestment hatte sich zum Ziel gesetzt innovative Unternehmen und private Investoren zusammen zu bringen. Mitte 2015 hat die Berliner Plattform ein neues Investment-Modell eingeführt. Dabei wurden die Investitionen der Crowd in einem „Special Purpose Vehicle“ (SPV) gebündelt, das durch einen Crowdinvestor geführt wird. Dieses Modell hatte das Ziel Anlegerinteressen besser zu berücksichtigen.

Finanzierte Projekte
Laut Angaben auf der Plattform wurden über Innovestment 40 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 6,6 Mio. Euro finanziert. In der offenen Crowdinvesting-Datenbank crowdinvest.de sind 30 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Mio. Euro erfasst. zum Eintrag

Bezüglich der bestehenden Investments heißt es in einer Mitteilung von Innovestment am 17.11.2017
„Die Ihrem Investment zugrundeliegenden Verträge (z. B. Nachrangdarlehensverträge, atypisch stille Beteiligungsverträge) bleiben von dem Insolvenzverfahren unberührt. Selbst im Falle der Einstellung des Plattformbetriebes sind die Vertragsbeziehungen zum Emittenten so ausgestaltet, dass auch eine direkte Kommunikation und ein Informationsaustausch (insbesondere zur Erfüllung von Berichts- und Mitteilungspflichten) zwischen den Investoren und den jeweiligen Start-ups (Emittenten) möglich ist.“

Kommentar von investmentcheck.de: Gesetzesänderung killt Crowdplattform
„Im Sommer 2017 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie verabschiedet. Darin enthalten sind Änderungen, die das Vermögensanlagengesetz betreffen. Eine grundsätzlich sinnvolle Anpassung betrifft Schwarmfinanzierungen, die nach Paragraph 2a Absatz 5 nun eine Verflechtung zwischen Plattform und Emittent verbietet. Bereits vorgekommene Auswüchse, bei denen die Plattformen für sich selbst Geld sammelten oder eigene Projekte finanzierten, sollen so unterbunden werden. Vermutlich unbeabsichtigt betroffen ist damit allerdings auch das verbraucherfreundliche SPV-Konstrukt.“ zum Beitrag

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Datum
18. November 2017
Themen
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