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Das Kleinanlegerschutzgesetz aus dem Jahr 2015 soll durch eine stärkere Regulierung für mehr Transparenz für Anlegerinnen und Anleger auf dem „grauen Kapitalmarkt“ sorgen. Das Gesetz beinhaltet jedoch auch Ausnahmeregelungen. Diese entbinden Unternehmen, die sich über eine Crowdinvesting-Plattform finanzieren, sowie soziale, gemeinnützige und kirchliche Projekte von der Pflicht einer Prospekterstellung bei Ausgabe einer Vermögensanlage. Im vorliegenden Bericht werden die Auswirkungen der Ausnahmeregelungen analysiert. Grundlage bilden eine Crowdinvesting-Datenbank sowie Befragungen von sozialen und gemeinnützigen Organisationen.