Die heftige Kritik am Gesetzentwurf aus der Crowdfunding-Szene lässt sich nachvollziehen, wenn man bedenkt, dass diese Entrepreneure und Pioniere in den letzten Jahren mit hohem Engagement und unternehmerischen Risiko das Thema Crowdfunding/investing in Deutschland maßgeblich mit nach vorne gebracht haben. Durch ihren Einsatz wurden Innovationen und Gründungen mit ermöglicht, jetzt sehen sie ihr Geschäftsmodell bedroht.
Die Bundesregierung kann die Gesetze natürlich nicht auf die Geschäftsmodelle einzelner Plattformen optimieren. Und man darf und kann von der Bundesregierung auch nicht die gleiche Risikopräferenz erwarten, die die Unternehmern der Crowdfunding-Szene an den Tag legen.
Aber: die aktuell vorgesehenen gesetzlichen Regelungen sind mehr Hürden als Leitplanken! Hürden für die Crowd (Anleger) und Hürden für die Initiatoren von Crowdfunding-Projekten. Diese Hürden werden Crowdinvesting mit Sicherheit nicht zum Erliegen bringen. Aber das Gesetz wird die weitere Entwicklung hemmen und das Wachstum verlangsamen. Wachstum für neue Ideen und junge Unternehmen, und damit Wachstum in Deutschland. Mit dem aktuellen Entwurf wird die Bundesregierung dem eigenen Anspruch an die digitale Agenda nicht gerecht. Der Gesetzentwurf ist zu vorsichtig und damit chancenverhindernd. Der Verbraucher wird zu sehr bevormundet und aus seiner eigenen Verantwortung entlassen, anstatt ihn aktiv in die Verantwortung zu nehmen und damit die eigenverantwortliche bürgerliche Teilnahme zu fördern.
Crowdfunding braucht Leitplanken statt Hürden
Es geht besser – auch unter Berücksichtigung der berechtigten Verbraucherschutzinteressen. Im folgenden zwei Beispiele vermeidbarer Hürden aus dem Gesetzentwurf:
Hürde für Initiatoren von Crowdfunding Projekten: Die geplante Werbeeinschränkung in sozialen Medien
Beim Crowdfunding geht es darum, seine Interessengruppe für das Projekt zu begeistern und nicht ausschließlich darum, Geld bei Leuten zu sammeln, die primär auf der Suche nach einer Kapitalanlage oder Investmentchance sind. So hat sich z.B. das Stromberg Crowdfunding Projekt speziell an die Fans der TV- Serie gerichtet. Warum sollen Initiatoren von Film-Crowdfunding Projekten ihre Crowd nicht über die Medien und Kanäle ansprechen, über die genau jene Filmfans erreicht werden können? Das gleiche gilt für Projekte die z.B. den Fokus auf technischen Lösungen oder erneuerbaren Energien haben. Es geht darum das Thema Crowdfunding in der Gesellschaft breit zu etablieren und damit die gesellschaftliche Teilnahme zu erhöhen. Dazu müssen die projektspezifischen Interessengruppen über die jeweilig relevanten Medien angesprochen werden dürfen!
→ Um zu verhindern, dass der „unbedarfte Verbraucher“ in Investition mit hohen Renditeversprechen und überhöhtem Risiko „gelockt“ wird, wäre es denkbar in der Kommunikation in sozialen Netzwerken auf Aussagen mit Finanzkennzahlen (Renditeversprechen) zu verzichten.
Hürde für die Crowd: Ausdruck VIB und handschriftliche Unterschrift bei Investments über 250 Euro
Das bei Investments von über 250 Euro ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) ausgedruckt, unterschrieben und dann eingescannt per mail oder per Post zurückgesandt werden muss ist schon ziemlich „old-school“. Aktuell haben knapp 30% der Haushalte keinen Drucker; Scanner sind höchstwahrscheinlich noch deutlich weniger verbreitet. Dieser vielzitierte „Medienbruch“ stellt eine nicht zu unterschätzende Hürde für die Crowd dar, Investments über 250 Euro zu tätigen!
→Das Motiv des Gesetzgebers ist nachzuvollziehen, so heißt es im Gesetzentwurf „Die Pflicht zur Bestätigung der Kenntnisnahme des Vermögensanlagen-Informationsblatts durch seine Unterschrift soll dem Anleger eindringlich bewusst machen, dass er unter Umständen ein hohes Risiko eingeht“. Die Crowd vor unüberlegten Impulsinvestments zu schützen ließe sich aber auch auf zeitgemäßere, anlegerfreundlichere Weise erreichen. So könnte man z.B. eine weitere zweite Online-Bestätigung nach 24 Stunden zur Pflicht machen, ohne die das Investment ungültig wird (dann kann der Verbraucher noch einmal eine Nacht drüber schlafen, ggf. das Thema ausführlich googlen und das Ganze mit Familie, Freunden oder Kollegen besprechen)
Wunsch an die Politik: mehr Mut!
crowdfunding.de wünscht sich mehr Mut von der Bunderegierung und schließt sich der Forderung an, den Gesetzesentwurf erneut kritisch zu überarbeiten. Dies sollte in enger Abstimmung mit Verbraucherschützern und Vertretern der Crowdfunding Branche geschehen. Die deutsche Crowdfunding Szene hat mit dem Deutschen Crowdfunding Network einen starken Branchenverband, der auch selbstregulativ wirken kann.
2 Kommentare
Könnte seitens crowdfunding.de eine Unterschriftenaktion gegen diese Hürden organisiert werden?
Da selbst mehrfacher Unternehmsgründer mit Business Angels und öffentlichen Mittel, weiß ich dass bei den Eigenkapitalgebern ausreicht, wenn sie eine Erklärung unterschreiben, dass sie nicht über x% ihres Jahreseinkommens/Vermögens investieren.
Da die Risikokapitalszene in Deutschland im internationalen Vergleich eher „unterbelichtet“ ist, wäre es sehr schade, wenn auch dieser Crowdfundingansatz im Keim erstickt wird.
Schöne Idee mit der Petition! Eine solche Aktion sollte nur gut innerhalb der deutschen Crowdfunding Szene abgestimmt werden. Das Deutsche Crowdfunding Network ist gut zu dem Thema aufgestellt und arbeitet zur Zeit an einer abgestimmten Kommunikation Richtung Politik. Wenn es eine Unterschriftenlisten für die Crowd geben sollte, wird crowdfunding.de darüber informieren. Ich schicke Ihnen dann gerne auch nochmal direkt eine Info per mail.