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05. Mai 2021

Bundesverband Crowdfunding: Aus dem Schwarmfinanzierungsbegleitgesetz wird ein Schwarmfinanzierungsverhinderungsgesetz

Der Bundesverband Crowdfunding eV ist die Interessensvertretung der Crowdfunding- Plattform in Deutschland. Derzeit verhandelt der Deutsche Bundestag das SchwarmfinanzierungsbegleitG, welches die European Crowdfunding Service Provider Regime Verordnung in deutsches Recht umsetzt. Am Donnerstag, den 6. Mai 2021, wird das Gesetz in der dritten Lesung im Plenum verabschiedet.

„Die derzeitige Umsetzung des SchwarmfinanzierungsbegleitG konterkariert das Ziel der ESCP-VO und benachteiligt deutsche Unternehmen gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern“, urteilt Uli Fricke, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes. In wesentlichen Punkten widersprechen die Vorschläge der Großen Koalition dem Gedanken der ECSP-VO: einheitliche Bedingungen für Unternehmen zu schaffen, die europaweit Crowdfunding-Kampagnen durchführen können.

Das vorgeschlagene Haftungsregime würde dafür sorgen, dass Geschäftsführer, Mitarbeiter und Aufsichtsratsmitglieder mit ihrem persönlichen Vermögen für das Crowdfunding haften. Damit weicht der Vorschlag wesentlich von dem Haftungsregime in anderen Bereichen ab. Bei Emissionen von Wertpapieren mit und ohne Prospekt als auch bei Emissionen von Vermögensanlagen mit und ohne Prospekt haftet jeweils nur der Emittent bei grober Fahrlässigkeit.

„Die Geschäftsführer der Emittenten werden mit einem Haftungsrisiko bedroht, welches zum wirtschaftlichen Interesse der Geschäftsführer am Erfolg der Emission in keinem vertretbaren Verhältnis steht“, so Dr. Guido Sandler, CEO der Plattform Bergfürst und zuständig für europäische Regulierung im Vorstand des Verbandes.

Crowdfunding-Finanzierungsrunden werden zum Teil mithilfe von Zweckgesellschaften (SPVs) durchgeführt – dies sieht die ECSP-VO ausdrücklich vor. Die SPVs bündeln die Investments der Investoren und werden meist durch die Plattform geführt. „Durch das Haftungsrisiko werden im Fall von SPVs auch die Plattform-Geschäftsführer bedroht – wir gehen davon aus, dass deswegen zahlreiche Plattformen nicht unter dem ECSP-Regime tätig sein werden.“, so Tamo Zwinge, Gründer der Plattform Companisto und zuständig für Regulierung in Deutschland im Vorstand des Verbandes.

Pressemitteilung Bundesverband Crowdfunding

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Datum
05. Mai 2021
Themen
Europa, Meinung, Regulierung
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