Im Bundesverband Crowdfunding haben sich 21 deutsche Crowdfunding-Plattformen zusammengeschlossen. Der Verband hat jetzt Standards beschlossen, mit denen der Informationsfluss von Projektinhabern an die Crowd verbessert werden soll.
Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Berichte von Projektträgern an ihre Investoren halbjährlich erfolgen sollen; spätestens aber 60 Kalendertage nach Halbjahresende bzw. 90 Kalendertage nach Jahresende. Für alle Angebote die seit Anfang 2017 auf den Mitgliedsplattformen gestartet sind, sind diese neuen Reporting-Standards bindend.
Der Bundesverband hat eine Vorlage für das Reporting entwickelt. Diese Vorlage setzt die Mindeststandards für die Regelmäßigkeit und Inhalte des Investoren-Reportings. Die Informationen soll es den Anlegern ermöglichen, die Entwicklung ihrer Investition zu verfolgen. Dabei werden die Emittenten verpflichtet, im Berichtszeitraum wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse an die zu Investoren berichten.
Mehr Informationen zu den vereinbarten Standards:
http://www.bundesverband-crowdfunding.de/crowdfunding-und-investorenschutz-bestandsaufnahme-und-uebersicht
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