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29. März 2019

Bundesverband Crowdfunding vergibt Transparenzsiegel

Der Bundesverband Crowdfunding e. V. hat auf dem InnoFinance Summit 2019 sein neues Transparenzsiegel vorgestellt. Das Siegel soll Schwarm-investoren bei der Entscheidung für eine Plattform und deren Projekte unterstützten .

Dirk Littig (Vorstandsmitglied im Bundesverband Crowdfunding) kommentiert: „Damit gehen wir einen signifikanten Schritt voran zu noch mehr Verbraucherschutz beim gewerblichen Crowdfunding in Deutschland. Ohnehin ist die Schwarm-finanzierung im Vergleich zu vielen herkömmlichen Anlageprodukten eine sehr transparente Anlageform. Da liegt es für uns nahe, auch die vermittelnden Plattformen zu einer vorbildlich transparenten Gestaltung ihrer Geschäftstätigkeit anzuregen“.

Bei der Vergabe des Transparenzsiegels gelten folgende Kriterien:

  • Das Transparenzsiegel wird ausschließlich an Mitglieder des Bundesverbandes Crowdfunding e.V. verliehen.
  • Die Mitglieder verpflichten sich mit dem Beitritt zum Verband, den Verhaltenskodex für Crowdfunding-Plattformen umzusetzen.
  • Die Mitglieder verpflichten sich mit dem Beitritt zum Verband, die Reporting Guidelines für die Crowdfunding-Projekte in die Verträge zwischen Projektinhaber und Investor aufzunehmen.
  • Gegenüber dem Verband müssen sie darlegen, in welchen Dokumenten die Reporting-Standards aufgenommen worden sind und wie sichergestellt wird, dass die Einhaltung der Reporting-Standards überprüft wird.
  • Einmal jährlich teilen die Plattformen dem Verband die folgenden Basis-Informationen mit: Kontaktdaten der Betreiberfirma, Aufsichtsrechtlicher Status, Vermittlerregisternummer, Aufsichtsbehörde, Schlichtungsstelle, Haftungsdach (falls anwendbar).
  • Einmal jährlich teilen die Plattformen dem Verband die folgenden Informationen mit: Name des Wirtschaftsprüfers, Datum und Zeitraum des letzten Testats.
  • Die Plattformen verpflichten sich, die Vermögensanlage-Informationsblätter (VIB) bzw. die Wertpapier-Informationsblätter (WIB) barrierefrei auf der Seite zugänglich zu machen.
  • Die Plattformen legen gegenüber dem Verband den Prozess des Bearbeitens von Beschwerden der Investoren offen.
  • Die Plattformen legen gegenüber dem Verband offen, wie die Auswahl der Projekte auf der Plattform erfolgt und welche Informationen über die Projekte auf der Plattform dargestellt werden. Sie legen dem Verband gegenüber auch offen, welche Dokumente die Projektinhaber bereitstellen müssen, um auf der Plattform zu erscheinen.
  • Die Plattformen legen gegenüber dem Verband offen, welche Maßnahmen im Falle einer Insolvenz des Plattform-Betreibers ergriffen werden.
  • Die Plattformen müssen den Datenschutz-Beauftragten nennen. Falls aufgrund der Größe des Unternehmens kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde, müssen die Plattformen erläutern, wie der Datenschutz im Unternehmen umgesetzt wird.
  • Die Angaben der Plattformen werden aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht, sind der Verbandsgeschäftsführung aber bekannt.

Folgende Crowdfunding-Plattformen erhalten bereits das Transparenzsiegel 2019: Aescuvest-GmbH, Bettervest GmbH, Companisto GmbH, Conda GmbH, Exporo AG, Geldwerk1 GmbH, Greenvesting Solutions GmbH, kapilendo AG, Crowddesk GmbH für die Plattform LeihDeinerUmweltGeld, Wiwin GmbH, ReaBiz GmbH, Ecoligo Invest GmbH, Moneywell GmbH, Civum GmbH für die Plattform Zinsland.

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Datum
29. März 2019
Themen
Transparenz
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