Der DCV hat, mit Hilfe von Mitgliedern der rechtsberatenden Berufe, die aktuell bekannten Änderungen des VermAnlG als Redliner zu Informationszwecken in das bestehende VermAnlG eingebracht. Dies soll den Crowdinvesting-Stakeholdern eine aktuelle Vorausschau auf das, nach Angaben des DCV, wohl demnächst den Bundestag passierende VermAnlG ermöglichen.
Christoph Sieciechowicz, Vorstand des DCV kommentiert: „Wir machen es heute schon möglich zu erkennen wie das Gesetz demnächst aller Wahrscheinlichkeit nach aussehen wird. Gleichwohl sollte als Basis für unternehmerische und wirtschaftliche Entscheidungen ausschließlich das novellierte VermAnlG verwendet werden, so wie es im Bundesgesetzblatt abgedruckt sein wird.“
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Datum
12. Juni 2017
Themen
Regulierung
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