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06. Dezember 2017

Informationen beim Crowdinvesting laut Verbraucherschützern oft unzureichend

Der Marktwächter Finanzen hat heute in Berlin einen neuen Untersuchungsbericht zur Informationsqualität beim Crowdinvesting vorgestellt. Die Verbraucherzentrale Hessen hat an zwei Stichtagen (19.01.17 und 22.02.17) bei 33 Internetplattformen Unterlagen (Verträge und VIBs) von insgesamt 83 Crowdinvesting-Projekten geprüft. Schwerpunkt der Untersuchung lag darauf, ob die Unterlagen die für Verbraucher wichtigen Informationen enthielten und ob diese in beiden Dokumenten übereinstimmten.

Nach Einschätzung der Verbraucherschützer können sich Anleger anhand der vorgeschriebenen Unterlagen über ein Investitionsprojekt oftmals nur unzureichend informieren.

 

Hauptkritikpunkte der Verbraucherzentrale

Die Angaben zum Investitionsprojekt sind häufig ungenau
In über 51 der 83 untersuchten Fälle waren die Angaben zum Anlageobjekt im VIB nicht konkret.

Unvollständige Informationen zu Laufzeit und Kündigung
In fast der Hälfte der Fälle gab es zwischen VIB und Vertrag widersprüchliche Angaben bezüglich des Laufzeitende des Darlehens.

Wenig Kostentransparenz und kaum Vergleichbarkeit
In mehr als der Hälfte der Fälle lagen die einmalig anfallenden Kosten und Provisionen zwischen rund sechs und elf Prozent der Darlehenssumme.

 

In Bezug auf die Plattform-Provision kommentiert Wolf Brandes (Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen): „Das sind oft erhebliche Anteile der vom Verbraucher investierten Summe, die gar nicht in das eigentliche Vorhaben fließen. Es finden sich in den VIBs außerdem auch keine standardisierten Angaben, die Verbrauchern einen Vergleich der Kosten in unterschiedlichen Projekten ermöglichen.“

Dorothea Mohn (Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband) kommentiert: „Die Marktwächterergebnisse verdeutlichen, dass diese Plattformen ihren Job nicht machen. Niemand scheint zum Beispiel die Dokumente der Emittenten ordentlich zu prüfen. Gleichzeitig fließen hohe Provisionen. Das kann nicht sein. Verbraucher müssen vor Interessenkonflikten geschützt werden. Hierzu brauchen wir eine eigene Plattformregulierung.“

 

Forderungen der Verbraucherzentrale

  • Plattformen sollen für die Auswahl der Investitionsprojekte verantwortlich sein und für Fehler haften.
  • Plattformen sollen die für die Prüfung und Auswahl von Projekten notwendigen Kenntnisse und Prozesse aufbauen und der BaFin gegenüber nachweisen.
  • Plattformen sollen sich nicht nicht über Provisionen der Emittenten finanzieren dürfen.
  • Plattformen sollen Platzierungs- und Nutzergebühren im Rahmen einer seperaten Abrechnung dem Kunden gegenüber vor Abschluss eines Vermittlungsgeschäfts offen legen.
  • Eine Befreiung der Prospektpflicht wird grundsätzlich kritisch gesehen und sollte nur unterhalb einer einheitlichen Anlagegrenze von 250 Euro pro Anleger erlaubt sein.

 

Stellungnahme des Bundesverband Crowdfunding

Der Bundesverband Crowdfunding betont in einer Stellungnahme, dass sich die aktuell eingesetzten VIBs seit der Stichprobe des Marktwächters deutlich weiterentwickelt haben. Dabei habe sowohl die Reform des Kleinanlegerschutzgesetzes im Mai 2017 als auch der Dialog zwischen BaFin und den Plattformen dazu geführt, dass die Stichprobe des Marktwächters vom Februar 2017 nicht mehr dem aktuellen Stand der Dokumente entspricht.

Uli W. Fricke (stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands) kommentiert: „Unsere Erfahrungen mit den Anlegern haben zu einer Weiterentwicklung des VIBs geführt – der Markt entwickelt und verbessert sich mit einer hohen Dynamik, schneller als vom Marktwächter antizipiert“.

 

Download der Untersuchungsergebnisse

Die Untersuchungsergebnisse werden vom Marktwächters Finanzen als kostenfreier Download zur Verfügung gestellt:

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Datum
06. Dezember 2017
Themen
Verbraucherschutz
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