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22. September 2016

Neues Whitepaper: Crowdinvesting nach dem Kleinanlegerschutzgesetz

Die Crowdinvesting-Plattform Bergfürst hat ein Whitepaper zum Kleinanlegerschutzgesetz veröffentlicht. Darin wird der aktuelle Stand der politischen und wissenschaftlichen Diskussion skizziert und die folgenden vier Handlungsempfehlungen gegeben:

1. Die Ausnahme nach § 2a VermAnlG muss auf alle Anlageformen des VermAnlG sowie Aktien und Anleihen erweitert werden.
Damit würde der Anlegerschutz signifikant verbessert werden, da die Crowdinvesting-Plattformen endlich Produkte, die mit Sicherheiten ausgestattet sind, anbieten könnten.

2. Crowdinvesting-Plattformen müssen sich einer einheitlichen Selbstregulierung unterwerfen. 
Diese sollte bestimmte Informationspflichten zur Emission, Cybersecurity-Standards sowie die Selbstverpflichtung zur Abführung der Abgeltungssteuer umfassen.

3. Die absolute Höchstbeitragsgrenze von 10.000 € pro Anleger muss aufgehoben werden. 
Stattdessen sollten Anleger, die sich als „erfahren“ qualifizieren können, Beträge in beliebiger Höhe investieren können.

4. Der Schwellenwert für Emissionsvolumina muss von 2,5 Mio. € auf 5 Mio. € angehoben werden.
Dies würde auch im Gleichklang mit der Prospektrichtlinie der EU stehen sowie dem Standard anderer europäischer Länder entsprechen.

Das Whitepaper kann bei Bergfürst kostenfrei heruntergeladen werden.

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Zur Meldung

Datum
22. September 2016
Themen
Regulierung, Studie
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